Neue EU-Vorschrift: Impfzertifikate nur noch neun Monate gültig

Damit wurden die bislang unterschiedlichen Vorschriften in den EU-Staaten harmonisiert. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Februar 2022.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Archiv

Europa. Die Europäische Kommission hat am heutigen Dienstag die Gültigkeit der digitalen COVID-Impfzertifikate auf neun Monate beschränkt. Damit sind für Reisen in der EU einheitliche Vorschriften geschaffen worden. Hierüber berichtet die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Februar 2022.


Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.



Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Wie die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU gelten die neuen Vorschriften für die Anerkennung nur im Zusammenhang mit Reisen. Die Mitgliedstaaten werden zwar ermutigt, sie anzugleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern, doch können sie bei der Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene unterschiedliche Vorschriften einführen.

Kodierung von Impfzertifikaten


Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.



Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:
3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesenen Person.

Plattform für sicheres Reisen: Re-open EU


Relevante Informationen für sicheres Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Länder bietet die Plattform Re-open EU. Sie bietet insbesondere Informationen über die verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende, das digitale COVID-Zertifikat der EU sowie mobile Apps zur Ermittlung von Coronavirus-Kontakten. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Gleichwertigkeitsbeschlüsse COVID-Zertifikate


Die Kommission hat heute zudem fünf neue Beschlüsse angenommen, mit denen die Gleichwertigkeit der von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigt wird. Das bedeutet, dass die Inhaber von Zertifikaten, die von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellt wurden, diese zu denselben Bedingungen verwenden können wie die Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig erklärten sich Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay bereit, das digitale COVID-Zertifikat der EU für ankommende EU-Bürger zu akzeptieren. Insgesamt sind damit 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten jetzt an das EU-System angeschlossen.


mehr News aus der Region