Partys jeglicher Art untersagt? Corona-Regelung wirft Fragen auf

Laut dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium sind "private Feiern und Partys jeglicher Art verboten" - Außer sie sind erlaubt.

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Partys bleiben für Single-Haushalte wohl weiterhin ein Spaß in Zweisamkeit. Für größere WG's sieht die Sache anders aus.
Partys bleiben für Single-Haushalte wohl weiterhin ein Spaß in Zweisamkeit. Für größere WG's sieht die Sache anders aus. | Foto: Pixabay

Region. Nach dem auf Angaben des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom vergangenen Montag basierenden Artikel zu den neuesten Corona-Lockerungen (und Verboten) erreichte uns ein Leserbrief zur Aussage: "Private Feiern und Partys jeglicher Art sind leider weiterhin untersagt." Eine Rückfrage beim Gesundheitsministerium als Urheber dieser Aussage bringt ebenfalls wenig Licht ins Dunkel. Demnach sind Feierlichkeiten in Privaträumen unter den Angehörigen zweier Hausstände erlaubt, alles andere bleibt verboten.


Seit dem 11. Mai sind Zusammenkünfte in er Öffentlichkeit nicht nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt, sondern generell mit allen Personen eines weiteren Haushaltes. "Man darf sich zu Hause und im Restaurant und draußen beim Spazierengehen mit zwei Hausständen treffen, auch wenn dies zehn Personen werden oder noch mehr", erklärt Justina Lethen, Pressesprecherin des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage von regionalHeute.de. Sie betont: "Wichtig ist, dass alle Personen in einem dieser zwei Hausstände leben. Man kann also zu Hause eine Party feiern mit einer zweiten Familie aus einem Hausstand oder einer zweiten WG".

Für Hochzeiten und Beerdigungen gelten andere Regeln. Hier sind generell bis zu 20 Gäste zulässig, sofern die geltenden Abstandsregeln in den Räumlichkeiten eingehalten werden können.

Rechtsgrundlage für absolute Aussage bleibt offen


Offen bleibt jedoch die Frage nach der Rechtsgrundlage des in einem Schreiben vom Ministerium veröffentlichen Satzes "Private Feiern und Partys jeglicher Art sind leider weiterhin untersagt." Auf erneute Rückfrage von regionalHeute.de antwortet Michael Haase, ebenfalls Sprecher des Gesundheitsministeriums: "Die Aussage das private Feiern und Partys jeglicher Art weiterhin untersagt sind, bezog sich auf den Regelfall solcher Aktivitäten, wonach meist Menschen aus vielen und verschiedenen Hausständen gemeinsam feiern."

Das bedeutet im Klartext: Solange die feiernden zwei Hausständen angehören, dürfen auch Partys gefeiert werden - Was jedoch die Formulierung "Partys jeglicher Art" deutlich relativiert. Haase erinnert daran, dass direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein Minimum reduziert werden sollten. Dies ist ein Gebot - Jedoch kein Verbot.

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