Radschnellweg nach Braunschweig: Planungen sollen beginnen

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Der Radschnellweg, der Wolfenbüttel mit Braunschweig und Salzgitter verbinden soll, geht vielleicht dieses Jahr in die Planung. Symbolfoto: pixabay
Der Radschnellweg, der Wolfenbüttel mit Braunschweig und Salzgitter verbinden soll, geht vielleicht dieses Jahr in die Planung. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Jetzt soll es endlich ernst werden mit dem Radschnellweg Braunschweig-Wolfenbüttel/Salzgitter. Die Planungen hierfür soll der Regionalverband Großraum Braunschweig übernehmen. Außerdem würden für die Stadt Wolfenbüttel außerplanmäßig 100.000 Euro Planungskosten fällig. Mit einem entsprechenden Antrag beschäftigt sich der Städtische Bauausschuss am Dienstag.


In der Begründung des Antrags verweist die Verwaltung auf den interkommunalen Charakter des Radschnellweges. An dieser Zusammenarbeit hänge nicht nur die Funktionsfähigkeit des Vorhabens, sondern auch die Förderung durch Bund und Land. Es könne also keine isolierte Planung für Wolfenbüttel geben. Aus diesem Grund sei 2018 in Abstimmung mit den Nachbarstädten Braunschweig und Salzgitter ein gemeinsames Vorgehen eingeleitet und der Regionalverband Großraum Braunschweig als Planungsträger eingeschaltet worden.

Die letzte Entscheidung bleibt beim Rat


Der Beschluss des Stadtrates vom 13. September 2017, die verschiedenen Trassenvarianten noch einmal detailliert hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile, Kosten und Umsetzbarkeit zu überprüfen, könne effektiv nur in diesem Zusammenhang bearbeitet werden. Bei allen das Stadtgebiet betreffenden Fragen zur Trassenführung und zum Ausbaustandard verbleibe die letztliche Entscheidung bei den Ratsgremien.

Als Grundlage für diese Kooperation wurde eine Vereinbarung über die Koordinierung der Planungen erarbeitet, die auch die Planungskosten regelt. Mit dieser Vereinbarung werde die Koordination der Planung bis zur Planfeststellung an den Regionalverband übertragen. Die Planung selbst werde von einem privaten Fachbüro durchgeführt und soll abschnittsweise beauftragt werden.

"Ein günstiges Zeitfenster"


"Da sich auf Grund der vorliegenden Vorplanungen und der gut ausgestatteten Fördersituation aktuell ein sehr günstiges Zeitfenster für die Einleitung des Projektes auftut, soll in Abstimmung mit den übrigen Kommunen und dem Regionalverband die Planung 2019 angestoßen werden", heißt es weiter in der Antragsbegründung. Die Mittel für diese Planung seien nicht im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 und auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Dahersei eine Finanzierung haushaltsrechtlich nicht durch einen Vorgriff auf den kommenden Haushalt, sondern nur durch eine außerplanmäßige Ausgabe möglich. Die erforderlichen 100.000Euro würden entsprechend aus der MaßnahmeInstandhaltung Wehranlage Jägerstraße umgewidmet. Für die Einleitung dieser bereits 2017 vorgesehenen Maßnahme seien zudem noch Restmittel vorhanden, weitere Bedarfe würden in die Haushaltsplanung für die Jahre 2020/2021 erneut aufgenommen.

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