Stadt Salzgitter bestimmt Böller-Verbotszonen für die Silvesternacht

Personenansammlungen sollen vermieden werden. Die Polizei will verstärkt kontrollieren.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist bundesweit aktuell auf Basis einer Verordnung des Bundesinnenministeriums untersagt. Wer dennoch welche hat - etwa Restbestände aus den Vorjahren - darf diese auch in Salzgitter nicht überall zünden. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Salzgitter das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember 2021, 21 Uhr, bis 1. Januar 2022, 7 Uhr an einigen Örtlichkeiten im Stadtgebiet verboten. Das teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung mit.



Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist das Mitführen und Abrennen von Feuerwerk dort verboten, wo dadurch große Menschenansammlungen entstehen können. Zur genauen Definition der entsprechenden Straßen und Plätze hat die Stadt Salzgitter eine Allgemeinverfügung erlassen. Von den Verboten sind folgende Bereiche betroffen:
- Salzgitter-Lebenstedt: Bereich der Parkflächen am Salzgittersee (Nordufer (Reppnersche Bucht), Westufer (Wasserskianlage) und Ostufer (Parkflächen der Straße Zum Salzgittersee)

- Salzgitter-Lichtenberg: Bereich der Parkflächen des Wanderparkplatzes am Burgberg inklusive Bereich des Aussichtspunktes
- Salzgitter-Gitter: Straße Zum Schäferstuhl im Bereich des Flugplatzes

Polizei will verstärkt kontrollieren


Nach den Erfahrungen der Polizei sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Salzgitter trafen sich auffällig viele Menschen auf den Parkplätzen am Salzgittersee, um das neue Jahr mit ihrem Silvesterfeuerwerk gebührend zu begrüßen. Auch die Bereiche des Aussichtspunkts am Burgberg in Lichtenberg sowie des Flugplatzes Salzgitter-Schäferstuhl waren in den vergangenen Jahren aufgrund der freien Fernsicht sehr beliebt und somit auch belebt. Stadtverwaltung und Polizei werden diese Bereiche verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Diese Allgemeinverfügung ersetzt nicht die ohnehin geltenden Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, sondern ergänzt diese, stellt die Verwaltung klar. Die Allgemeinverfügung ist unter www.salzgitter.de/amtsblatt zu finden.


mehr News aus Salzgitter


Themen zu diesem Artikel


Salzgittersee Corona Corona Salzgitter Polizei