Stadt erlässt Grillverbot

In Salzgitter gilt ab sofort ein öffentliches Grillverbot.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Aufgrund der andauernden hohen Temperaturen und der geringen Niederschläge sind die Böden in den öffentlichen Frei- und Grünflächen in Salzgitter stark ausgetrocknet. Grills oder andere Einrichtungen zum Braten über dem offenen Feuer können schnell Ursache für ausbreitende Brände sein, selbst der kleinste Funke kann fatale Auswirkungen haben und große Schäden anrichten. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Fachdienst BürgerService und Ordnung der Stadt Salzgitter ein Verbot für den Bereich der Stadt Salzgitter ausgesprochen. Bis auf Weiteres ist das Grillen in Park- und Grünanlagen nicht erlaubt. Das gilt ab sofort. Dies berichtet die Stadt Salzgitter.


Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit noch nicht abzusehen. Die Stadt Salzgitter wird in den Medien und auf ihrer Internetseite über die Aufhebung berichten.

Wer das Verbot nicht beachtet, kann mit einem Zwangsgeld je nach Schwere des Verstoßes von 5 Euro bis 50.000 Euro belegt werden.

Im Einzelnen gilt dieses Verbot für folgende Grillplätze und -flächen:


Die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee in Lebenstedt:

- Reppnersche Bucht,
- in der Nähe des Tauchereinstiegs,
- in der Nähe der Grundschule am See,
- am Piratenspielplatz

Die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege:

- in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch),
- Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine),
- Salder (Steinbruch am Hasselberg).

Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann nach Terminvergabe unter der E-Mail-Adresse buergerservice@stadt.salzgitter.de während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Salzgitter (Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt, Zimmer 023) eingesehen werden.




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