Vor Gericht: Mann stach mit einem Messer auf drei Frauen ein


Eines seiner Opfer erlitt schwerste Verletzungen. Unter anderem sei die Halsschlagader durch einen Messerstich getroffen worden. Symbolfoto: Archiv
Eines seiner Opfer erlitt schwerste Verletzungen. Unter anderem sei die Halsschlagader durch einen Messerstich getroffen worden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Salzgitter. Am heutigen Mittwoch ab 9 Uhr muss sich ein 42-jähriger Salzgitteraner wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, auf seine von ihm seit mehr als einem Jahr getrenntlebende Noch-Ehefrau verbal und körperlich losgegangen zu sein. Als Verwandte dieser zu Hilfe eilten, habe er mit einem Messer auf diese eingestochen. Das Opfer musste Notoperiert werden.


Die Tat fand demnach am 13. Juli des vergangenen Jahres vor einer Gaststätte in Salzgitter statt. Der Angeklagte sei mit den Worten „ich werde dich töten“ auf seine ehemalige Partnerinverbal und körperlich losgegangen. Zwei Verwandte seiner Noch-Ehefrau kamen, um ihr zu helfen, schubsten den Täter weg von ihr und schlugen auf ihn ein. Daraufhin soll der Angeklagte zu seinem Fahrzeug gelaufen und aus der Fahrertür ein Messer geholt haben.

Anschließend soll er die Frauen, die schreiend vor ihm wegliefen, verfolgt und eine von ihnen eingeholt haben. Auf diese Frau soll der Angeklagte mehrfach gezielt auf Bauch, Rücken und Gesicht eingestochen haben, wobei er auch dieser Frau zuvor mehrfach angedroht habe, sie zu töten. Bei dem Versuch, ihr zu helfen, habe der Angeklagte auch die anderen beiden Frauen mit dem Messer verletzt.

Opfer erlitt vorübergehende Lähmung


Bei einem Stich mit dem Messer in das Gesicht der zuerst mit dem Messer attackierten Frau, sei die Klinge abgebrochen und der Angeklagte soll die Flucht ergriffen haben. Das erste Opfer habe fünf Messerstiche in den Oberkörper sowie einen Stich in das Gesicht erlitten. Durch letzteren sei die innere Halsschlagader getroffen worden, durch die weiteren Stiche beide Lungenflügel. Das Opfer sei notoperiert worden und habe infolge der schwerwiegenden Verletzungen einen Hirninfarkt erlitten, der zu einer mindestens vorübergehenden linksseitigen Lähmung geführt habe.


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