Braunschweig. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, berichtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind, könne eine Corona-Infektion von Schülern bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. „Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert hat“, rät Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.
Schulzusammenhang muss bewiesen werden
Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden“, so Bursie.
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