SPD will das Landesbrandschutzgesetz ändern


Auf dem Bild zu sehen sind von links (der Kamera zugewandt) Stefan Klein, MdL - Klaus-Peter Bachmann, MdL - Staatssekretär Stephan Manke (stehend) - Marcus Bosse, MdL. Foto: Privat
Auf dem Bild zu sehen sind von links (der Kamera zugewandt) Stefan Klein, MdL - Klaus-Peter Bachmann, MdL - Staatssekretär Stephan Manke (stehend) - Marcus Bosse, MdL. Foto: Privat

Lebenstedt. Die SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Marcus Bosse hatten rund 40 interessierten Feuerwehrleute zur Diskussion in die alte Feuerwache.


Niedersachsens Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Manke, und der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD im Landtag, Klaus-Peter Bachmann standen zur Diskussion zur Verfügung. Nach der Begrüßung durch Stefan Klein erläuterte Stephan Manke die wichtigsten geplanten Änderungen am Niedersächsischen Brandschutzgesetz. So sollen Feuerwehrkamerleute künftig auch Vollmitglied einer Feuerwehr bleiben oder werden können, obwohl sie außerhalb des jeweiligen Feuerwehrbezirkes wohnhaft sind. Die Altersobergrenze in der Einsatzabteilung soll auf 67 Jahre festgelegt werden und die Verschwiegenheitspflicht der FeuerwehrkameradInnen rückt in Zeiten des Smartphones erneut in den Fokus.

Feuerwehrexperte Klaus-Peter Bachmann stimmt vielen Änderungen, die die Niedersächsische Landesregierung am Brandschutzgesetz vornehmen will, zu, pocht aber auf zügige Umsetzung: „Die Altersgrenze von 67 Jahren halte ich für vernünftig. Es braucht eine klare Obergrenze, um den Einsatzleitern klare Rechtssicherheit zu geben.“ Bachmann gehen die geplanten Gesetzesänderungen jedoch nicht weit genug. Er fordert, dass die Feuerwehr in Ausnahmefällen polizeiliche Rechte zugesprochen bekommt, um etwa bei Umzügen oder Festen den Verkehr regeln zu dürfen. Gerade im ländlichen Raum kann die Polizei oftmals solche Dienste nicht gewährleisten.

Auch setzt sich Bachmann für eine Stärkung der Feuerwehren vor Ort ein. Er wirbt für eine steigende Wertschätzung der Feuerwehren, sei es bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern: „Wenn ein Betrieb mit zwei Mitarbeitern Probleme hat, FeuerwehrkameradInnen im Einsatzfall freizustellen, ist das nachvollziehbar. Aber insbesondere die öffentlichen Arbeitgeber müssen hier eine Vorbildfunktion einnehmen und die Freistellung gewährleisten“, so Bachmann, der den kommunalen Vertretern zu bedenken gab, dass die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe ist, der man zwingend nachkommen muss.

Während der lebhaften Diskussion wurde deutlich, dass die Änderungen am niedersächsischen Brandschutzgesetz notwendig sind, aber gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung der Feuerwehren lassen müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Gesetzesvorlage noch im ersten Halbjahr in die parlamentarische Beratung geht.

Dem anhaltenden Mitgliederschwund müsse nicht in Hannover per Gesetz, sondern viel mehr in den einzelnen Kommunen begegnet werden, beispielsweise durch Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen, fasste Bosse in seinem Schlusswort zusammen.


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