"Staatsanwalt Dr. Richter" - Betrüger forderten Geld und EC-Karten per Post

Ein Beteiligter steht nun vor Gericht. Von insgesamt acht Betrugsversuchen, waren sechs gescheitert.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen Mann, dem mehrere Betrugsfälle in den Jahren 2015 und 2016 in Braunschweig und Helmstedt vorgeworfen werden. Wie das Landgericht mitteilt, werden die Haupttäter allerdings noch gesucht.


Dem 32-jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in insgesamt acht Fällen vorgeworfen. Allerdings waren davon nur zwei erfolgreich. So habe habe es am 12. Oktober 2015 zwei Anrufe einer männlichen, bislang unbekannten Person bei zwei Opfern gegeben. Der Mann habe sich als Mitarbeiter einer Bank ausgegeben und den Geschädigten mitgeteilt, dass ihre Konten gesperrt seien. In einem Fall sei die Sperrung auf illegales Glücksspiel zurückgeführt worden. Um die Kontensperrung zu vermeiden, seien die Geschädigten aufgefordert worden, 3.300 Euro beziehungsweise 3.500 Euro in bar an die Anschrift eines Herrn Schneider in Braunschweig zu übersenden.

Staatsanwalt Dr. Richter bestätigte die Forderung


Zudem habe der Anrufer den Geschädigten die Telefonnummer eines „Staatsanwalts Dr. Richter“ zwecks Nachfrage mitgeteilt. Bei den Telefonkontakten der Geschädigten mit der sich als Staatsanwalt Dr. Richter ausgebende Person sei die Notwendigkeit der Übergabe des Bargeldes und das Erfordernis eines Kündigungsschreibens zur Aufhebung der Kontosperrung bestätigt worden. Beide Geschädigte seien der Aufforderung gefolgt und hätten das Geld in einem Briefumschlag an die genannte Adresse in Braunschweig übersandt. Anschließend habe der Angeklagte die Briefe mit dem Geld aus dem Briefkasten entnommen.

Sechs weitere Betrugsversuche scheiterten. Am 14. Oktober 2015 sei eine der bereits am 12. Oktober kontaktierten Geschädigten von der männlichen Person erneut angerufen und gefragt worden, ob das Bargeld bereits übersandt worden sei. Als dieses bestätigt wurde, habe der Anrufer mitgeteilt, sie habe bei zwei Gewinnspielen gewonnen. Damit das Geld auf ihr Konto überwiesen werden könne, habe der Anrufer die Geschädigte aufgefordert, ihre EC-Karte samt PIN an die bereits mitgeteilte Adresse zu übersenden. Dieser Aufforderung sei die Geschädigte nachgekommen. Die Polizei konnte den Brief aber vorher sicherstellen. Auch in zwei weiteren Fällen konnte die Polizei im Oktober 2015 bereits versendete EC-Karten samt PIN abfangen. Die Betrüger hatten hier mit einer Gewinnausschüttung in Höhe von 7.000 Euro durch eine Firma „Eurowin“ gelockt.

Kartenservice „Lorenz“


Am 9. November 2015 habe sich eine männliche Person als Bankmitarbeiter ausgegeben und ein weiteres potentielles Opfer telefonisch darüber informiert, dass es zu unberechtigten Abbuchungen von ihrem Konto gekommen sei. Der Anrufer habe der Frau daher geraten, sich an den Kartenservice zu wenden und eine neue EC-Karte zu beantragen. Als die Geschädigte bei der vom Anrufer genannten Telefonnummer angerufen habe, habe sich der Kartenservice „Lorenz“ gemeldet und habe sie aufgefordert, ihre EC-Karte zwecks Austauschs an eine Adresse in Helmstedt zu übersenden. Zu der Absendung des Briefes sei es nicht mehr gekommen, da die Geschädigte von der Polizei auf den Betrugsversuch aufmerksam gemacht worden sei.

Am 13. November 2015 habe sich die unbekannte männliche Person erneut als Bankmitarbeiter ausgegeben und bei einer weiteren Geschädigten angerufen und sie über eine bevorstehende Kontosperrung informiert, wenn sie eine Zahlungsforderung nicht begleiche. Daraufhin habe die Geschädigte die vom Anrufer angegebene Nummer gewählt und die sich dort mit „Staatsanwalt Dr. Richter“ meldende Person habe sie aufgefordert, 2.200 Euro in bar und ein entsprechendes Kündigungsschreiben an den Gewinnspieler-Anbieter zu übersenden. Zu der Absendung des Briefes sei es nicht mehr gekommen, weil die Geschädigte von der Polizei auf den Betrugsversuch aufmerksam gemacht worden sei.

Eine Tüte voll Schmuck aus dem Fenster werfen?


Am 7. Februar 2016 sei eine weitere Geschädigte von einem bisher unbekannt gebliebenen Mann angerufen und aufgefordert worden, ihren Schmuck und andere Wertgegenstände in einer Tüte verpackt aus dem Fenster der Wohnung zu werfen, um ihre Wertgegenstände vor einem bevorstehenden Wohnungseinbruchsdiebstahl in Sicherheit zu bringen. Der Angeklagte habe sich während des Telefonats in der Nähe der Wohnung aufgehalten und habe die Tüte in Empfang nehmen sollen. Die Frau sei aber nicht auf den Trick hereingefallen.

Ein Fortsetzungstermin ist für Donnerstag, 8. Oktober, angesetzt.


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