Waffengesetz soll verschärft werden: Nur noch kleine Messer

Weitreichende Änderungen sollen für mehr Sicherheit sorgen. Besonders beim Thema Messerkriminalität will man zuschlagen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Niedersachsen. Die niedersächsische Landesregierung wird den Bund mit einer Bundesratsinitiative auffordern, die Umsetzung der Waffenrechtsnovelle voranzutreiben und diese um eine Verschärfung der Regelungen für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit zu ergänzen. Das Landeskabinett hat am gestrigen Dienstag einen entsprechenden Antrag für die nächste Bundesratssitzung beschlossen. Dies teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.



Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits im Januar 2023 angekündigte Verschärfung des Waffenrechts zeitnah umzusetzen. Nach über einem Jahr befände sich der Gesetzentwurf noch immer in der Diskussion innerhalb der Bundesregierung.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt:
„Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden von uns vollumfänglich begrüßt. Wir halten eine Erlaubnispflicht bereits für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie ein Verbot kriegswaffenähnlicher Halbautomaten für dringend erforderlich.“


Nur noch kleine Messer


Zur Bekämpfung der zunehmenden Messerkriminalität schlägt Niedersachsen eine weitere Einschränkung des Umgangs mit Messern in der Öffentlichkeit vor.

Der erste Punkt ist ein Verbot sämtlicher Springmesser – nach geltendem Recht sind bislang nur Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 Zentimeter verboten. Zweitens soll das Verbot, Messer mit feststehender Klinge zu führen, auf Messer mit einer Klingenlänge schon ab sechs Zentimeter ausgeweitet werden – derzeit gilt das Verbot erst ab einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern.

Weiterhin soll das Mitführen sämtlicher Waffen im Sinne des Waffengesetzes in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Einrichtungen untersagt werden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Innenministerin Behrens:
„Die aktuellen Kriminalitätsstatistiken zeigen, dass weitere Änderungen im Waffenrecht umgesetzt werden müssen, insbesondere um die Messerkriminalität weiter einzudämmen. Für mich ist absolut unverständlich, dass der legale Umgang mit bestimmten Springmessern heute immer noch möglich ist. Ich habe die klare Erwartungshaltung, dass die Bundesregierung sich zeitnah auf die Reform des Waffenrechts einigt und den Weg freimacht für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.“


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