63 Plus - Neues Brandschutzgesetz für Freiwillige Feuerwehr




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Mit dem neuen Brandschutzgesetz gibt es demnächst eine höhere Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr. „Mit der Regelung 63 Plus ist ein guter Kompromiss gefunden worden“, sagte Jan-Christoph Oetjen, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Landtagsdebatte. „In Zukunft können freiwillige Feuerwehrleute bis zum Alter von 63 Jahren bei den Einsätzen mitmachen. Und es wird erleichtert, dass auch nach dieser Altersgrenze Aufgaben übernommen werden können.“ Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten sich für eine höhere Altersgrenze eingesetzt.  


Oetjen verwies in seiner Rede auf weitere Neuerungen im Brandschutzgesetz. „Mit der Doppelmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr am Wohn- und am Arbeitsort stärken wir das Ehrenamt und richten uns schon heute auf den fortschreitenden demographischen Wandel ein“, sagte der FDP-Innenpolitiker. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr könnten zudem in Zukunft auch für die Brandschutzerziehung freigestellt werden. „Brandschutzerziehung ist gerade für junge Menschen wichtig. Für viele ist es vielleicht auch ein Einstieg in die Freiwillige Feuerwehr. Wir würden uns freuen, wenn wir das mit dem neuen Gesetz erreichen würden“, so Oetjen.


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