AWO fordert: Hartz-IV-Urteil muss endlich realen Bedarf abdecken




[image=5e1764b4785549ede64cca93]„Die Grundsicherung muss endlich das reale Existenzminimum abbilden. Der derzeitige Hartz-IV-Satz unterschätzt den tatsächlichen Bedarf systematisch“, begrüßt der AWO-Vorstandsvorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber das gestrige Urteil des Berliner Sozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hatz-IV-Sätze. Nun benötige man ein transparentes Verfahren und keine willkürlichen Festlegungen. „Wenn man ein sauberes und verfassungskonformes Verfahren erreichen will, sollte man es nicht in Hinterzimmern stricken, sondern Expertengruppen und relevante gesellschaftlicher Akteure beteiligen“, fordert Fersahoglu-Weber.

Das Gericht monierte insbesondere die Auswahl der unteren 15 Prozent der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Genau diese willkürliche Festlegung kritisierte die AWO von Beginn an, denn damit werde die verdeckte Armut nicht berücksichtigt. „Auch, dass bestimmte Verbrauchspositionen aus den Bedarfen heraus gerechnet werden, haben wir methodisch nie verstanden“, erklärt Fersahoglu-Weber und fügt hinzu: „Menschen müssen nicht nur essen und trinken, sondern leben auch von Beziehungen und dem Miteinander. Genau das wird derzeit völlig außer Acht gelassen.“



Beispielhaft sei der herunter gerechnete Mobilitätsbedarf, der vielerorts nicht einmal für ein Sozialticket im ÖPNV reiche. „Unsere Mitarbeiter sehen in der praktischen Arbeit mit den Menschen, dass diese mit dem Geld einfach nicht auskommen. Oft häufen sie Schulden an, um gegebenenfalls kaputt gegangene wichtige Alltagsgenstände ersetzen zu können“, beklagt Fersahoglu-Weber. Diese ständige Mangelwirtschaft setze die Menschen unter erheblichen psychischen Druck, der völlig unnötig und für die Bundesregierung leicht zu beheben sei.


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