Bedarf an Kinderbetreuungsstätten im Landkreis gut abgedeckt

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Landkreis. Dem Kreis-Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung der Kindertagesstätten-Bedarfsplan vorgelegt.  Darin wurden die im Landkreis Wolfenbüttel vorhanden Betreuungsmöglichkeiten und Betreuungsplätze dargestellt.

Der seit dem 1.8.2013 in Kraft getretene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr an, sowie die sich wandelnden Bedürfnisse von Familien  zur Betreuung ihrer Kinder haben zur Folge, dass sich auch im Landkreis Wolfenbüttel die Anforderungen an die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen verändert haben.

Dem Ausschuss wurde der Bedarf an Betreuungsplätzen dargestellt, der sich auf Grund der Bevölkerungsentwicklung bis 2019 abzeichnet. Den Vortrag dazu hielt Jugendhilfeplanerin Stefanie Rolle.

Zurzeit  gibt es im gesamten Landkreis Wolfenbüttel 67 Kindertagesstätten, von denen 25 Einrichtungen eine Hortbetreuung anbieten. Insgesamt stehen derzeit 807 Krippenplätze, 3.034 Kindergartenplätze und 556 Hortplätze zur Verfügung.

Durch den seit dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder wurde auch die Versorgung an Krippenplätzen im Landkreis Wolfenbüttel einem umfangreichen und an der örtlichen Nachfrage orientiertem Ausbau vollzogen.

Laut des vorliegenden Plans sei im Landkreis Wolfenbüttel der Ausbau der Kinderbetreuung gut gelungen und es stehen zum 1. August 2013 genügend Betreuungsplätze zur Verfügung. Damit sei die Anforderung an den Landkreis, für ausreichende Betreuungsplätze zu sorgen, erfüllt. Jedes Kind, das Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat, kann diesen auch nutzen.

Selbiges hat die Landkreis-Verwaltung auch über Tagespflege-und Integrationsplätze zu berichten. Im Bereich der Tagespflege wurden nach heutigem Stand 87 Plätze von 449 belegt. Zum 1.8.2013 standen im Landkreis insgesamt 46 Integrationsplätze zur Verfügung, von denen 44 belegt waren.

Demnach ergibt sich eine leichte Überkapazität an Betreuungsplätzen, die von einigen Ausschussmitgliedern angezweifelt wurde. So stellte Ute Klinge, Bürgervertreterin der evangelischen Kirche, die Frage, wieso manche Eltern dann abgelehnt werden, wenn sie ihr Kind in eine Betreuungsstelle geben wollen. "Das kann ich nur so begründen, dass oft der gewünschte Einrichtung keine Plätze hat und die Eltern auf andere Kindergärten, Horte und Krippen ausweichen müssen. grundsätzlich ist laut Planung für jedes Kind gesorgt. jedoch müssen wir einräumen, dass es sich dabei lediglich um eine rein rwechnerische Prognose handelt, die sich auch durch verschiedene Faktoren ändern kann", so Stefanie Rolle.

Leider besteht aber auch keine "Meldepflicht" der Kitas an den Landkreis, was die abgelehnten Anfragen angeht. "Hier können wir die Gemeinden nur bitten, de Anfragen und Ablehnungen zu dokumentieren", schlug Landrätin Christiana Steinbrügge vor.

Stefanie Rolle merkt abschließend auch an, dass jederzeit ein Ausbau an Betreuungsplätzen erfolgen könne, wenn der Bedarf da sei. "Dies müsste natürlich mit den Gemeinden abgestimmt werden."


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