Wolfenbüttel. Braunschweig hat sie schon, Gifhorn und Wolfsburg auch. Und nun denkt auch die Stadt Wolfenbüttel über E-Scooter nach. So zumindest ist es einer Verwaltungsvorlage zu entnehmen, die eigentlich schon im vergangenen Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt thematisiert werden sollte. Aufgrund der Haushaltberatungen flog sie aber vorerst von der Tagesordnung und wird möglicherweise in einem der nächsten Ausschüsse wieder Thema sein.
In der Vergangenheit hat sich die Stadtverwaltung über die verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Anbietern von E-Scooter Verleihsystemen auseinandergesetzt und dabei verschiedene Szenarien durchdacht. dabei habe man sowohl die Vorteile, als auch die Nachteile der Elektro-Roller betrachtet. Grund für die Überlegung sei, dass verschiedene Anbieter die Verwaltung mit dem Wunsch kontaktiert hätten, einen Verleih von E-Scootern in der Stadt Wolfenbüttel anzubieten.
Zur Überlegung standen, gar keinen E-Scooter Verleih in Wolfenbüttel zu installieren, ein Free Floating Verleih, der stationsbasierte Verleih und ein anteilig stationsbasierter Verleih von E-Scootern. Am Ende schlug die Verwaltung die letzte Variante vor, die es nun im Ausschuss zu beraten gilt. Sollte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgen, würde diese mit Anbietern für die E-Scooter Verleihsysteme Kooperationsvereinbarungen abschließen.
Kompromisslösung gefunden
Als Kompromiss zwischen den Varianten Free Floating und Stationsbasiert könnte eine Mischform angestrebt werden. In diesem System gibt es in der Innenstadt und gegebenenfalls an weiteren Orten mit einer hohen Nutzungsdichte ein weitgehendes Parkverbot und nur an einigen Stationen die Möglichkeit, E-Scooter abzustellen. Im Stadtzentrum ist die Nutzungsdichte am höchsten. Hier gibt es die meisten Fußgänger und es werden die meisten Konflikte erwartet. Mit den innerstädtischen Stationen könnten diese Konflikte minimiert werden.
Um das Geschäftsgebiet für Anbieter attraktiv zu halten, würde im übrigen Stadtgebiet das Free Floating System - also das Ausleihen und die Abgabe im gesamten Geschäftsgebiet. Behinderungen durch unsachgemäße Nutzung würden sich aber auch hier nicht ausschließen lassen. Eine besondere Häufigkeit an einem Ort sei jedoch deutlich weniger wahrscheinlich.
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