Die Linke: "Landesregierung soll Kreditaufnahmeverbot prüfen lassen"




[image=56051]Die Linke im Landtag fordert die Landesregierung auf, die Verfassungsmäßigkeit der Artikel 109 Abs. 3, 109a und 143d des Grundgesetzes durch eine Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht (BVG) überprüfen zu lassen – darin geht es um die Übertragung des Kreditaufnahmeverbotes („Schuldenbremse“) im Grundgesetz auf die Bundesländer. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion heute im Landtag eingereicht. Der Fraktionsvorsitzende Hans-Henning Adler sagte: “Wenn das Kreditaufnahmeverbot für die Länder übernommen wird, verstößt das gegen die nach Art. 79 Abs. 3 GG unveränderliche Bundesstaatsgarantie und das Demokratiegebot für die Länder. Besonders das Budgetrecht als vornehmstes Recht der Landesparlamente wäre dadurch verletzt.“

Das Kreditverbot würde den Bundesländern einen wesentlichen Teil ihrer Gestaltungsmöglichkeiten nehmen, zumal die Verschuldung der Länder noch stärker begrenzt werden solle als die des Bundes selbst. Das Kreditverbot sei eine Bremse für die Konjunktur und behindere Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Kultur; Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst seien ebenso gefährdet wie die Versorgungs- und Pensionsleistungen des Landes: „Auf Dauer ist damit der soziale Zusammenhalt gefährdet – ein Kreditverbot widerspricht den Werten des Grundgesetzes, wie sie im Sozialstaatsgebot ihren Niederschlag finden.“ Adler sieht dadurch den Kern des Föderalismus in Frage gestellt: „Es gibt berechtigte Zweifel, ob das Kreditverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Und nach Art. 93 Abs. 1 Satz 2 GG reichen schon diese Zweifel aus, damit eine Normenkontrollklage beim BVG zulässig ist.“

Zwar war eine Klage, mit dem der Landtag von Schleswig-Holstein die Verfassungsmäßigkeit der Kreditverbote in Landeshaushalten prüfen lassen wollte, vom BVG abgewiesen worden. Darin sieht Adler jedoch kein Hindernis: „Der Urheber der Klageschrift, der Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider, hat in einer Anhörung vor dem Landtag erläutert, warum die Klage zulässig gewesen wäre, wenn sie statt vom Parlament von einer Landesregierung eingereicht worden wäre – unser Antrag, den wir im Juni-Plenum auf die Tagesordnung setzen, wird diesen Erwägungen gerecht.“


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