EKD begrüßt Erfurter Urteil zum Arbeitsrecht




[image=5e1764c9785549ede64ccf37]Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, hat sich erfreut über das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes geäußert:

„Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil die verfassungsrechtliche Position der Kirche und ihrer Diakonie gestärkt hat. Zwar wurde in einem Fall der Antrag aus der Diakonie abgewiesen, weil der diakonische Arbeitgeber ein Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Arbeitsrechtsregelungen hatte, und die übrigen Anträge sind aus formalen Gründen abgewiesen worden. In der Sache aber wurde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klar bestätigt. Durch das Mitbestimmungsverfahren im Dritten Weg erfolgt die Regelung der Arbeitsentgelte und der sonstigen Arbeitsbedingungen unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung.“

Zum Thema Streik sagte der Präsident: „Über 40 Jahre Erfahrung mit dem Dritten Weg zeigen, dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute Tarifwerke gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt werden können.“ Die Erfurter Entscheidung, so Anke weiter, nehme ernst, dass der kirchliche Auftrag von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienstgemeinschaft wahrgenommen werde. Anke verwahrte sich dabei entschieden gegen den Vorwurf des Lohndumpings, der von Seiten der Gewerkschaften geäußert wurde: „Die materiellen Ergebnisse des Dritten Weges zeigen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Kirche und ihrer Diakonie sehen lassen können und keinen Vergleich mit anderen Anbietern im Sozial- und Gesundheitswesen scheuen müssen.“

Im Sinne der heutigen Bestätigung unserer Rechtsposition, so der Präsident weiter, „haben wir uns vorgenommen, die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsregelungen mit unseren Sozialpartnern in der Diakonie weiter zu entwickeln. Dafür haben die Synode und der Rat der EKD mit ihren Beschlüssen aus den vergangenen Monaten den Weg gewiesen“. Von Bedeutung sei dabei, dass das Gericht darauf hingewiesen habe, dass es innerhalb des Dritten Weges kein einseitiges Wahlrechts des Arbeitsgebers geben dürfe. Abschließend bekräftigte. Anke: „Wir sind bei der Weiterentwicklung unseres Arbeitsrechts nach wie vor zum Dialog mit den Gewerkschaften bereit und laden sie erneut zur Beteiligung am Dritten Weg ein.“


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