EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein"




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Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, hat im Rahmen der Expertenanhörung zur geplanten Rechtsverordnung zur Organisation und zum Verfahren der in Ausnahmefällen rechtmäßigen Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), die heute in Bonn stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben.


Das Vorhaben, rechtliche Sicherheit zu schaffen, sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Felmberg; gleichwohl sei der Entwurf der PID-Verordnung verbesserungswürdig. Zu beanstanden sei beispielsweise, dass die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt werden solle. Felmberg: „Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch mehr Paaren die PID angeboten wird, als es eigentlich notwendig wäre.“ Mit der Zahl der Zentren sollte auch die Anwendung der PID beschränkt werden.

„Ein Kritikpunkt aus Sicht der EKD ist außerdem der Umstand, dass im Blick auf die humangenetische bzw. medizinische Indikation und die Grenzen des Indikationsbereichs keine Konkretisierungen vorgenommen werden. Die Kriterien für die nachzuweisende Indikation bleiben unbestimmt“, so Felmberg weiter. Damit sei die Entscheidung der jeweiligen Ethik-Kommission überlassen, die ihrerseits über keine hinreichenden Kriterien für die objektive Definition einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ verfüge.

Im Blick auf die Einrichtung der Ethik-Kommissionen fordert der Bevollmächtigte, dass mit der Berücksichtigung der Theologie die christliche Ethik fester Bestandteil der Kommission wird. „Es ist wichtig, dass die Perspektive der Seelsorge ein ausreichendes Gewicht erhält.“ Unklar ist nach Ansicht Felmbergs die Art und Weise der Berufung der Mitglieder der Ethik-Kommissionen, die meist den Ländern überlassen bleibe. Das numerische Übergewicht an Medizinern in den Kommission (vier Mitglieder sollen Mediziner sein, vier Nichtmediziner) hält der Bevollmächtigte für problematisch, da Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden sollen, und die die medizinische Seite damit de facto ein Vetorecht erhalte. Felmberg: „Zudem muss der Gefahr eines ‚Kommissionstourismus‘ dadurch entgegengewirkt werden, dass die Standards dieser Kommissionsentscheidungen vergleichbar sind.“

Kritisch zu beurteilen sei außerdem das Vorhaben, eine PID nur in humangenetischen Einrichtungen durchführen zu lassen, die zu einem reproduktionsmedizinischen Zentrum gehören oder mit einem solchen einen Kooperationsvertrag haben. Der Prälat hob hervor, „dass damit die Unabhängigkeit der Untersuchung zumindest fraglich ist“.

Der Bevollmächtigte unterstrich überdies die Grundhaltung des Rates der EKD, der die mit der Zulassung der PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene Selektion zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben als unvereinbar hält mit der von Gott gegebenen, menschlichen Würde.


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