Erfolgreicher Enkeltrick: Täter erbeuten 10.000 Euro

Die Tochter des 81-jährigen Opfers sollte angeblich einen Unfall gehabt haben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Am gestrigen Freitag gab es in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel wieder vermehrt Anrufe von sogenannten "Enkeltrickbetrügern". Bei diesen Anrufen geben sich Personen unter einem Vorwand als angebliche Angehörige oder Amtsträger aus, um auf diesem Wege an Bargeld zu kommen. In einem Fall hatten die Täter Erfolg: Sie erbeuteten 10.000 Euro. Dies teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit.


Im ersten konkreten Fall habe eine 81-jährige Frau einen ersten Anruf ihrer angeblichen Tochter erhalten, die in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei. In einem weiteren Anruf habe sich eine unbekannte Frau gemeldet, die angab, von der Polizei zu sein. Im weiteren Verlauf wäre zur Abwicklung des Verkehrsunfalles ein fünfstelliger Geldbetrag gefordert worden. Nachdem sich ein in einem weiteren Gespräch ein Mann meldete und angab, vom Amtsgericht zu sein, habe man sich auf die Übergabe eines Betrages in Höhe von 10.000 Euro geeinigt. Dieser Geldbetrag sei dann von einem Mann in einem Auto vor der Haustür abgeholt worden.

Zu dem Fahrzeug sei lediglich bekannt, dass es sich um einen dunklen Kombi mit einem Kennzeichen vermutlich aus Hannover gehandelt haben soll. Die Person sei männlich, zirka 1,65 bis 1,70 Meter groß und schlank. Vermutlich trägt der Mann dunkelbraune Haare, helle Haut und eine Brille. Diese Person habe Deutsch mit Akzent gesprochen und habe eine dunkle Schirmmütze, dunkelblaue Jeans, eine
dunkelblaue/schwarze Jacke, eine Umhängetasche und Kopfhörer getragen.

Hinweise nehmen die Polizei Cremlingen unter der Telefonnummer 05306/932230 oder
die Polizei Wolfenbüttel unter der Telefonnummer 05331/9330 entgegen.

Versuchter Enkeltrick scheitert


In einem weiteren Fall habe eine 78-jährige Frau einen Anruf ihres angeblichen Enkelsohnes erhalten, der ebenso in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sein soll und zur Regulierung des Unfalls 22.000 Euro benötigen würde. Nach einigen Nachfragen seitens der Angerufenen sei das Gespräch jedoch beendet worden. Ein Vermögensschaden sei in diesem Fall nicht eingetreten.

So kann man sich schützen


Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nochmals den Hinweis misstrauisch zu sein, wenn sich der Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen meldet. In diesem Fall sollte nicht geraten werden, wer da anruft, sondern der Anrufer sollte aufgefordert werden seinen Namen selbst zu nennen. Das Gleiche gelte, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die als solche nicht erkannt werden. Auch in diesem Fall sollten beim Anrufer Dinge erfragt werden, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen könne. Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen sollten grundsätzlich nicht preisgegeben werden. Zudem sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Es sollte sich die Zeit genommen werden die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Die jeweilige Person sollte unter der bekannten Nummer angerufen werden. So könne man sich den Sachverhalt bestätigen lassen. Auch sollten Wertsachsen, wie Geldbeträge, Wertgegensände oder ähnliches nicht zuhause, sondern auf der Bank aufbewahrt werden.

Wenn der Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert, sollte zunächst mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen gesprochen werden. Sobald ein Anruf verdächtig erscheine sollte unverzüglich die Polizei unter der 110 angerufen werden. Auch Opfer eines Enkeltricks sollten die Tat bei der Polizei anzeigen. Dies könne der Polizei helfen Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.

Zudem sollte der Vorname im Telefonbuch abgekürzt werden. So könne zum Beispiel aus Herta Schmidt einfach H. Schmidt werden. So könnten die Täter ein mögliches Opfer nicht mehr ausfindig machen.

Weitere Informationen unter: www.polizei-beratung.de


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