Erhöhte Radon-Werte im Bohrloch


Die Schachtanlage Asse II. Foto: Archiv/Alexander Dontscheff
Die Schachtanlage Asse II. Foto: Archiv/Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

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Remlingen. Laut einer Mitteilung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) kam es am Mittwoch zu erhöhten Radonwerten in einem Bohrloch der Schachtanlage Asse II. Die Bohrung wurde kurzzeitig ausgesetzt.


Die Einlagerungskammer 7 werd seit 2012 auf der 750-Meter-Ebene der Schachtanlage Asse II mit einem Bohrprogramm erkundet, heißt bes in der Meldung. Aktuell werde mit einer besonderen Bohrtechnik versucht, den höchsten Punkt der Einlagerungskammer zu treffen. Hier sei zu erwarten, dass ein Lufthohlraum gefunden werden kann. Ziel sei dabei, Aussagen zu der Zusammensetzung der dort angetroffenen Luft zu erhalten. Aufgrund der Schädigung der Kammerdecke sei bereits im Vorfeld damit zu rechnen gewesen, erhöhte Radioaktivität beim Bohren anzutreffen.

Am 16. August wurden die Bohrarbeiten planmäßig fortgesetzt, als der Vortrieb der Bohrung gestört wurde. Die Spülung der Bohrung erfolgt mit Druckluft. Dieser Druck fiel ab. Die zurückströmende Luft aus der Bohrung wird laufend gemessen. Die Messgeräte zeigten einen Anstieg der Radonwerte auf maximal 17.000 Bq/m³ an. Daraufhin haben die Mitarbeiter im Kontrollbereich radiologische Schutzmaßnahmen ergriffen. Das Bohrgestänge wurde ausgebaut und die Bohrung verschlossen.

Bei Messungen auf dem Bohrgestänge wurden Radon-Zerfallsprodukte festgestellt. Die mit einem Wischtest ermittelte Alphastrahlung lag bei 0,1 Bq/cm². Die aus dem Bohrloch zurückströmende Luft wird über ein Messgerät zu einem Filter geleitet und dann abgeführt. Die Radon-Messwerte dieser Luft fielen unmittelbar nach dem Abbruch der Bohrung schnell wieder ab. Die Messergebnisse werden weiter analysiert.

Eine Kamerabefahrung des Bohrloches fand am selben Tag statt. Die Kamerabefahrung hat ergeben, dass bei der Bohrung ein Hohlraum angetroffen wurde. Ob es sich dabei um die Einlagerungskammer oder über einen anderweitig entstandenen Hohlraum handelt, müssen weitere Messungen ergeben. Am Donnerstag folgt planmäßig eine Gasmessung durch externe Experten. Danach wird die weitere Vorgehensweise festgelegt.

"Eine Gefährdung von Mitarbeitern oder der Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt", so die BGE.