Feuerwehr missbilligt das Verhalten eines Presse-Fotografen

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Ein Presse-Fotograf sorgte am Mittwochmorgen für Ärger. Foto: Dontscheff/Heise
Ein Presse-Fotograf sorgte am Mittwochmorgen für Ärger. Foto: Dontscheff/Heise | Foto: Dontscheff/Heise

Wolfenbüttel. Bereits das Deutsche Rote Kreuz verurteilte das Verhalten von Gaffern, die am Mittwoch den Einsatz an einem verunglückten Rettungswagen behindert hätten. Jetzt wurde bekannt, dass auch ein freier Presse-Fotograf die Grenzen überschritten haben soll. Stadt und Feuerwehr missbilligen sein Verhalten. Besonders prekär: er ist selbst Feuerwehrmann.


Am Mittwochmorgen, kurz vor 8 Uhr, prallte auf dem Neuen Weg Ecke Mittelweg ein Porsche gegen einen Rettungswagen. Der Aufprall war derart heftig, dass der Rettungswagen umstürzte. Sowohl die Notfallsanitäterin als auch der Notarzt, die während des Transportes einen Patienten reanimierten, kamen schwerverletzt auf die Intensivstation des Klinikums Wolfenbüttel. Der Patient verstarb bei dem Unglück. Es war ein seltener Unfall, den sowohl die lokalen als auch die nationalen Medien in ihrer Berichterstattung aufgriffen. Das Verhalten eines offenbar freien Presse-Fotografen, dessen Bilder von dem Unfall sowohl online als auch in Print-Zeitungen erschienen, führte bereits vor Ort zur Verärgerung bei den Einsatzkräften.

Leichnam war noch im Patientenraum


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Auch vom Innenraum des Rettungswagen, in dem sich noch der Leichnam befand, sollen Fotos gefertigt worden sein. Foto: Dontscheff



Nach Angaben von Stadtsprecher Thorsten Raedlein habe sich der Fotograf noch während des laufenden Einsatzes dem verunglückten Rettungswagen auf zirka drei Meter genähert und Aufnahmen vom Innenraum gemacht. Zu diesem Zeitpunkt habe sich dort noch der Leichnam des verunglückten Patienten befunden. Auch den verunfallten Notarzt habe der Medienvertreter fotografiert. "Nachdem dem freien Pressefotografen zunächst von einem Mitarbeiter des Rettungsdienstes beim Transport des verletzten Notarztes deutlich gesagt wurde, es zu unterlassen Fotos der verletzen Person zu machen, wurde ihm auch vom Ortsbrandmeister Kurt Jakobi in deutlich wahrnehmbarer Lautstärke mitgeteilt, 50 Meter Abstand zur Unfallstelle einzuhalten", so Raedlein auf Anfrage unserer Online-Zeitung. Der Aufforderung sei der Fotograf dann nachgekommen.

Aufnahme vom Dach hätte man nicht erlaubt


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Fotos vom Dach aus hätte man nicht erlaubt. Symbolfoto: Förster Foto: Max Förster



Doch es entstanden auch Aufnahmen vom Dach eines Feuerwehrfahrzeuges, zu dem Medienvertreter normalerweise ohne Weiteres keinen Zutritt haben. Aufgrund der bestehenden Feuerwehrzugehörigkeit des freien Presse-Fotografen sei der Maschinist des Fahrzeuges hier fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Fotos im Auftrag der Feuerwehr gemacht würden. "Der Fotograf hat nicht, wie eigentlich nötig den Ortsbrandmeister, den Einsatzleiter oder einen der Pressesprecher der Feuerwehr gefragt. Nur diese Personen waren in diesem Fall für Pressevertreter Ansprechpartner und berechtigt, eine Auskunft zu erteilen. Dieses Wissen müssten Pressevertreter eigentlich haben", erklärt Raedlein. Hätte der Fotograf die Personen gefragt, die er hätte fragen müssen, wäre ihm, so der Stadtsprecher weiter, seine Bitte verwehrt geblieben.

Stadt und Feuerwehr missbilligen das Verhalten


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Die Pressesprecher der Feuerwehr Wolfenbüttel Michael Hoppmann, Tobias Stein und Lars Schäfer. Foto: Feuerwehr Wolfenbüttel



Sowohl die Feuerwehr als auch die Stadt Wolfenbüttel erwarten, dass sich Pressevertreter an die üblichen Verhaltensregeln und den Pressekodex halten. "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien. Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen. Unwahre Angaben des recherchierenden Journalisten über seine Identität und darüber, welches Organ er vertritt, sind grundsätzlich mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar. Bei Unglücksfällen und Katastrophen beachtet die Presse, dass Rettungsmaßnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben. Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden", missbilligen Stadt und Feuerwehr das Verhalten des Fotografen, wie diese auf Nachfrage von regionalHeute.de erklären.

Keine Konsequenzen als Feuerwehrmann


Konsequenzen in seiner Funktion als Feuerwehrmann muss der Pressefotograf nicht fürchten, denn diese könnten, so Thorsten Raedlein, nur gezogen werden, wenn das Verhalten während des Dienstes vorgekommen wäre.

Eine vom betroffenen Presse-Fotografen angefragte Stellungnahme zu den Vorwürfen blieb bislang unbeantwortet.

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