Lärmaktionsplan: Auf diesen Hauptstraßen gilt bald Tempo 30

Für acht Bereiche habe die straßenverkehrsrechtliche Prüfung bereits stattgefunden. Nun werden Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.

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Ein Schild, das man wohl bald häufiger sieht. Symbolbild
Ein Schild, das man wohl bald häufiger sieht. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Im März dieses Jahres hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel den Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Wolfenbüttel beschlossen (regionalHeute.de berichtete). Eine der darin enthaltenen Maßnahmen ist die Prüfung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen. Hier liegen nun die ersten Ergebnisse vor, die dem städtischen Bauausschuss am kommenden Dienstag vorgestellt werden.



Der LAP hatte zehn Geschwindigkeitsbeschränkungen auf verschiedenen Strecken vorgeschlagen, die priorisiert geprüft werden sollten. In acht Fällen ist man bisher zu einem Ergebnis gekommen. In diesen Fällen wird nun ein - teilweise temporäres - Tempo-Limit aus Lärmschutzgründen angeordnet.

Diese Straßen sind betroffen


Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung inklusive der erforderlichen Anhörungen von Polizei, Straßenbaulastträger und ÖPNV wurden für die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgeführt. Es lägen ausschließlich Zustimmungen der angehörten Stellen vor, sodass die Anordnungen rechtlich möglich und geboten sei, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Daher gelten bald folgende Tempo-Limits:
- Lange Straße (Holzmarkt bis Harztorwall): Tempo 30 ganztags
- Dr.-Heinrich-Jasper Straße (Jägerstraße bis Lessingplatz): Tempo 30 ganztags
- Dr.-Heinrich-Jasper Straße, Hauptstraße (L 615) (Groß Stöckheimer Weg bis Jägerstraße): Tempo 30 nachts
- Frankfurter Straße (L614) (Ringstraße bis Ortseingang): Tempo 30 nachts
- Goslarsche Straße, Halchtersche Straße (L 615) (Jägerstraße bis Monplaisir): Tempo 30 nachts
- Halberstädter Straße (L 495) (Cranachstraße bis Lindenhalle): Tempo 30 nachts
- Lindener Straße, Friedrich-Wilhelm-Str. (K 620) (Leopoldstraße bis Kapellenweg): Tempo 30 ganztags
- Lindener Straße (K 620) (Berliner Straße bis Halberstädter Straße): Tempo 30 nachts

Zu den beiden noch ausstehenden Maßnahmen für den Bereich Grüner Platz/Friedrich-Wilhelm-Straße/Jägermeisterstraße sowie für den Neuen Weg stehe die Stadt noch im Austausch mit dem Straßenbaulastträger. Die Prüfung habe man noch nicht abschließen können.

Was soll erreicht werden?


Laut LAP würden durch die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbegrenzungen weder die Durchlässigkeit noch die Funktion der Straßen beeinflusst. Es ergäben sich lediglich geringfügig längere Fahrzeiten. Entsprechend würden durch vertretbare Einschränkungen die Wohnqualität für eine Vielzahl von Einwohnern wesentlich verbessert und deren Gesundheitsgefährdung durch Lärm reduziert werden. Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könne ein Effekt erzielt werden, der mit einer Halbierung der Verkehrsmenge vergleichbar sei.

Darüber hinaus würden durch die Geschwindigkeitsbegrenzungen verschiedene weitere positive Begleiteffekte erreicht wie unter anderem die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Verkürzung des Anhaltweges sowie die Verminderung von Konfliktgeschwindigkeiten, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Reduzierung der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz- und Radverkehr.


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