Landes-CDU und -FDP legen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse vor


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Ab dem Jahr 2017 soll Niedersachsen keine neuen Schulden machen. Dies sieht ein heute von beiden Fraktionen beschlossener Gesetzentwurf vor.

„Die sog. Schuldenbremse soll in die Niedersächsische Landesverfassung verankert werden“, sagte Thümler. Dürr meinte: „Unser finanzpolitisches Ziel ist klar: Wir wollen die neuen Schulden jährlich um 350 Millionen Euro reduzieren und wollen schneller sein, als der Bund es vorschreibt.“

Thümler sagte: „Wir wollen einen niedersächsischen Weg. FDP und CDU stehen in der Haushaltspolitik für Generationengerechtigkeit, Glaubwürdigkeit und Solidität – das soll weiter so bleiben.“ Dürr plädierte dafür, die bereits im Grundgesetz festgeschriebenen Ausnahmeregelungen auch für die Niedersächsische Verfassung zu übernehmen: „Es besteht damit in engen Grenzen die Möglichkeit von Ausnahmen bei der Schuldenbremse, zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder bei außergewöhnlichen Notsituationen. Diese Ausnahmen dürfen aber kein Freibrief für weitere neue Schulden sein.“

Thümler und Dürr appellierten an die SPD, sich ihrer Verantwortung zu stellen und den niedersächsischen Weg mitzugehen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende sagte: „Wir gehen davon aus, dass die SPD sich konstruktiv an der Debatte im Niedersächsischen Landtag beteiligt und unseren Weg unterstützt.“ Dürr meinte: „Der ausgeglichene Haushalt im Jahr 2017 ist unser Vorschlag an die Opposition. Wir sind zuversichtlich, dass wir über Parteigrenzen hinweg einen nachhaltigen und verantwortungsbewussten Weg gehen können.“


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