Neuwahlen beschlossen - Das kann Auswirkungen haben

Aufgrund von Wahlfehlern muss die Kommunalwahl in zwei Bezirken wiederholt werden.

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(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Bei der zurückliegenden Kommunalwahl am 12. September wurden zwei so schwerwiegende Fehler begangen, dass es jetzt zu einer teilweisen Neuwahl für den Kreistag und den Rat der Stadt Wolfenbüttel kommt. Nachdem sich der neue Stadtrat bereits für eine Wiederholungswahl ausgesprochen hatte, folgten nun auch die Kreistagsabgeordneten auf ihrer konstituierenden Sitzung einer entsprechenden Empfehlung.



Jetzt werden die Bürger also am 27. Februar 2022 noch einmal an die Wahlurne gerufen. Allerdings nur jene, die für die Kreistagswahl im Urnen-Wahlbezirk 13 (Lindenhalle) sowie für die Stadtratswahl im Urnen-Wahlbezirk 16 (Große Schule) wahlberechtigt sind. Wer seine Stimmen seinerzeit per Briefwahl abgegeben hat, darf nicht erneut wählen, da diese gültig waren.


In beiden Wahlbezirken wurden bei der Kommunalwahl zeitweise Stimmzettel für einen anderen Wahlbezirk, mit anderen Kandidaten ausgegeben. 259 in der Lindenhalle, was 777 möglichen Stimmen entspricht und 49 falsche Wahlzettel, mit 147 möglichen Stimme, in der Großen Schule. Der Fehler wurde erst so spät festgestellt, dass ein anderer Ausgang des Wahlergebnisses - und sei es nur in der Reihenfolge der potentiellen Ersatzpersonen - nicht ausgeschlossen werden kann.

Grüne waren sich uneinig


Während es im Rat der Stadt Wolfenbüttel zu keinen Einwänden kam, war man sich innerhalb der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen uneinig darüber, ob die Wahl wiederholt werden sollte. Ihr Vorsitzender Bertold Brücher erläuterte in einer Pro- und Contra-Aufstellung, dass man nicht so tun könne, als ob in der Zwischenzeit nichts gewesen wäre und sich der Wähler keine neue Meinung gebildet habe. Es sei schwer vorstellbar, dass bei der Wiederholung dasselbe Ergebnis herauskommen würde, wie wenn man gleich korrekt gewählt hätte. Die große Mehrheit sprach sich jedoch ohne weitere Aussprache für die teilweise Neuwahl aus.


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