NSGB: "Städte und Gemeinden begrüßen Einigung zum EU-Fiskalpakt"


| Foto: Landkreis Wolfenbüttel



[image=71058]Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund beurteilt die bislang bekannt gewordenen Details der gestrigen Einigung zwischen Spitzenpolitikern des Bundes und der Länder über die Ratifizierung des EU-Fiskalpakts in Deutschland positiv. "Die angekündigten Entlastungen der Kommunen bei der Eingliederungshilfe und die Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kita-Plätze sind ganz wichtige Signale insbesondere für die Kommunen, die schwierige Konsolidierungsprozesse durchzustehen haben", erklärte Berthold Ernst, Geschäftsführer des Kommunalen Spitzenverbandes der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden heute in Hannover. Die für den Kita-Ausbau einmalig vorgesehenen zusätzlichen 500 Mio. Euro sind zu begrüßen, aber auch dringend erforderlich, wenn die erhöhten Ausbauziele erreicht werden sollen", so Ernst. Gleiches gelte auch für die vom Bund zugesagten dauerhaften und jährlich zu zahlenden 70 Mio. Euro zusätzlich für die Betriebskosten.

Auch das geänderte Verfahren der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung helfe den Kommunen, da diese nun nicht mehr die entstehenden Kosten vorfinanzieren müssen.

"Von besonderer Bedeutung ist aber die Ankündigung, dass der Bund sich an den Kosten der Eingliederungshilfe durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes beteiligen will", machte Ernst deutlich. Die explosionsartig gestiegenen Aufwendungen für die Eingliederung behinderter Menschen führten zu einer Überforderung der kommunalen Haushalte, die längst nicht mehr durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen werden könne. Von daher sei es entscheidend, dass die angekündigte Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes rasch und vollständig umgesetzt werde und sich der Bund in diesem Zusammenhang nicht nur mit einem festen Betrag, sondern dynamisch an den Kosten beteilige.

Im Ergebnis unterstütze der Städte- und Gemeindebund das Verhandlungsergebnis zum EU-Fiskalpakt als einen Baustein zur notwendigen Konsolidierung der Öffentlichen Haushalte. Dessen ungeachtet müsse es das gemeinsame Ziel aller öffentlichen Ebenen bleiben, die Einnahmen der öffentlichen Hand zu stabilisieren und die Handlungs- und Investitionsfähigkeit vor allem der Städte und Gemeinden durch eine ausreichende Finanzausstattung zu sichern.


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