Teurer Spaß: Hier sind Feuerwerke und Böller verboten


Foto: Marc Angerstein
Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Werlaburgdorf. Im Bereich des alten Stadtkerns von Werlaburgdorf ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar des kommenden Jahres verboten. Auf diese Anordnung weist das Ordnungsamt der Gemeinde Schladen-Werla in einer Pressemitteilung hin. Die Gemeinde weist außerdem auf das generelle Verbot von Feuerwerksraketen im Umkreis von 200 Metern von Reet- und Fachwerkhäusern hin - dieses gilt immer. Unabhängig von dieser Verordnung.


Beim betroffenen Bereich handelt es sich um den Dorfkern vom Steinweg bis zur Straße Meesche, von der Krummen Straße bis zum Kirchplatz, den Lahberg, sowie Westendorf auf Höhe des Enjoy Bringdienstes und Heininger Weg.

Verstöße gegen diese Verordnung werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.113 Euro geahndet. Die Gemeinde Schladen-Werla weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - also Feuerwerk - in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Besondere Rücksichtnahme sei darüber hinaus in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten "Himmelslaternen" ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden.

  9. Halten Sie die örtlichen Verbote unbedingt ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf diesen nicht einfach auf der Straße liegen lassen.


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