Wolfenbüttel. Kürzlich meldete sich eine Leserin per E-Mail in der Redaktion, dass sie im Lechlumer Holz einen Wolf gesehen habe. Da es Hinweise darauf gebe, dass dies kein Einzelfall ist, sorge sie sich um die Sicherheit von Spaziergängern und des dort ansässigen Waldkindergartens. regionalHeute.de bat daher den Landkreis Wolfenbüttel um eine Einschätzung.
"In der vergangenen Woche war ich mit meinem Junghund beim Joggen im Lechlumer Holz unterwegs, als mir auf einem Waldweg ein Tier begegnete, bei dem es sich nach meiner Einschätzung um einen Wolf handelte. Die Begegnung fand weniger als 300 Meter von den Häusern am Blauen Stein entfernt statt“, schreibt die Leserin, die namentlich nicht genannt werden möchte.
Nicht die erste Sichtung
Die Leserin habe sich in der Folge an die Behörden gewandt. Vom Landkreis Wolfenbüttel sei ihr dann ein Gespräch mit Revierhegemeister Peter Probst vermittelt worden. Dieser habe ihr gesagt, dass es nicht die erste Wolfssichtung sei und man davon ausgehen könne, dass im Lechlumer Holz Wölfe lebten.
Das sagt der Landkreis
Seitens des Landkreises hört sich die Sache allerdings etwas anders an. "Neben der genannten vermuteten Wolfssichtung im Lechlumer Holz sind hier keine weiteren Sichtungen bekannt. Nach derzeitiger Kenntnislage der Jagdbehörde befindet sich im Landkreis Wolfenbüttel zumindest kein lebendes Rudel, sondern allenfalls Einzeltiere, welche sich auf der Durchreise befinden", schreibt Landkreissprecherin Nicole Pakalski.
Wir fragten daher bei Peter Probst direkt nach. Dieser teilt mit: "Es gab in den letzten Jahren einen tödlich endenden Verkehrsunfall und wenige Sichtungen bezüglich Wolf im Lechlumer Holz." Ansonsten bestätige er die Aussage des Landkreises. Ob es sich bei der aktuellen Sichtung tatsächlich um einen Wolf gehandelt habe, sei fragwürdig.
Keine absolute Sicherheit
Da es aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass es Wölfe im Lechlumer Holz gibt, bleibt die Frage nach der Sicherheit. Hierzu schreibt der Landkreis: "Prinzipiell meiden Wölfe Lärm und somit auch Kindergärten, sodass eine potenzielle Gefahr seitens der Jagdbehörde als sehr gering eingeschätzt wird. Eine absolute Sicherheit gibt es – wie bei der Gefährdung durch andere Wildtiere - selbstverständlich nicht", so Nicole Pakalski.
Weiter verweist man auf die Internetseite des Wolfsbüros des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Dort heißt es unter der Überschrift "Dem Ausflug steht der Wolf nicht im Weg" unter anderem, dass Menschen – Kinder wie Erwachsene – nicht in das Beutespektrum von Wölfen gehörten. Eine Gefährdung der Kinder durch Wölfe sei unter anderem auch darum besonders gering, weil durch die Kinder ein gewisser Geräuschpegel im Wald verursacht werde, so dass Wölfe diesen Bereich meiden würden.
Entnahme nicht möglich
Eine von der Leserin ins Spiel gebrachte Entnahme des mutmaßlichen Wolfs sei rechtlich gar nicht möglich, betont Peter Probst. Es habe auch noch keine Versuche zu irgendeiner Entnahme eines Wolfs im Lechlumer Holz gegeben. Der Landkreis Wolfenbüttel verweist in diesem Zusammenhang auf das Bundesjagdgesetz. Demnach ist es möglich, unter bestimmten Umständen wie der Wahrung der öffentlichen Sicherheit Wölfe zu bejagen. Doch von einer drohenden Gefahr für den Menschen geht man offenbar nicht aus. Das Niedersächsische Umweltministerium schreibt hierzu auf seiner Homepage: "Bislang hat sich nach der Rückkehr der Wölfe noch kein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhalten."

