Wolfsburg. Insgesamt knapp 38 Millionen Euro soll die Stadt Wolfsburg aus dem Bundessondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten. Dies hat das Land Niedersachsen nun verkündet. Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Die Stadt Wolfsburg kann laut einer Pressemitteilung selbst entscheiden, welche Investitionsprojekte vor Ort umgesetzt werden sollen.
„Die vorgesehenen Mittel für Wolfsburg sind ein guter Anfang und ein wichtiges Signal. Das hilft kurzfristig, ersetzt aber keine dauerhaft tragfähige Lösung. Unser strukturelles Defizit wird dadurch nicht nachhaltig gemindert“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Deshalb muss klar sein: Diese Unterstützung darf kein einmaliger Effekt bleiben. Bund und Land müssen die Kommunen dauerhaft so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben verlässlich erfüllen und weiter in die Zukunft ihrer Städte investieren können.“
In Abstimmung, in welche Projekte die Gelder fließen sollen
Stadtkämmerer Andreas Bauer ergänzt hierzu: „In der aktuellen Haushaltssituation ist die Mitteilung über zusätzliche Gelder positiv zu werten. Die Unterstützungsleistungen helfen uns, für vorgesehene Investitionen weniger Kredite aufnehmen zu müssen. Derzeit befinden wir uns in der Abstimmung, für welche Projekte wir die Mittel konkret nutzen wollen. Um die städtischen Finanzen nachhaltig zu verbessern, ist es notwendig, dass wir auch Entlastungen bei den laufenden, konsumtiven Ausgaben erfahren.“
Aus dem Bundessondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität erhält das Land Niedersachsen insgesamt rund 9,4 Milliarden Euro. Die Hälfte davon, also rund 4,7 Milliarden Euro, wird direkt an die niedersächsischen Kommunen weitergegeben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach der Einwohnerzahl und dem Anteil von Schlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz. Die Gemeinden und Samtgemeinden sollen von den 4,7 Milliarden Euro einen Anteil von 55 Prozent, die Landkreise und kreisfreien Städte einen Anteil von 45 Prozent erhalten. Weitere zehn Prozent will das Land selbst für Maßnahmen verwenden, die auch im Interesse der Kommunen liegen. Geregelt wird die Verteilung und Verwendung der Mittel mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz (NKomInfraFöG).

