Kontrolle von Shisha-Bars: 280 Kilogramm Tabak beschlagnahmt


Eine Abgabe von Einzelportionen Tabak zum direkten Verzehr vor Ort ist grundsätzlich verboten. Foto: ZOLL
Eine Abgabe von Einzelportionen Tabak zum direkten Verzehr vor Ort ist grundsätzlich verboten. Foto: ZOLL | Foto: Zoll

Wolfsburg/Hildesheim. Fast 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak hat der Zoll am Wochenende in Wolfsburg und Hildesheim sichergestellt. Die abendlichen Kontrollen von insgesamt 14 Shisha-Bars wurden gemeinsam mit der Landespolizei, den Ordnungsämtern und Feuerwehr durchgeführt. Das teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.


Auch ein Tabakspürhund war im Einsatz. "Unser Spürhund Kelly ist dafür ausgebildet Tabakverstecke zu finden - die Shisha-Bars selbst kann auch die menschliche Nase nicht verfehlen", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt Braunschweig die tierische Unterstützung durch den Göttinger Zollhund.

Intensive Suche war in den meisten Fällen jedoch nicht erforderlich, denn zumeist lagerte der Wasserpfeifentabak in großen, geöffneten Dosen in den kleinen Küchen der Lokale. Augenscheinlich sollte dieser Tabak dann portionsweise an die Kunden verkauft werden. Das verhinderte der Zoll auf Grund des gesetzlichen Verbots, indem er den Tabak sicherstellte. Im Hinblick auf erhebliche Menge der Sicherstellungen erinnert sich Zollamtmann Löhde: "Als wir gingen, waren die Küchen leer und unsere Asservatenkammer voll".

In keinem Lokal war der Umgang korrekt


Die beschlagnahmten rund 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak verteilen sich gleichmäßig auf Wolfsburg und Hildesheim: In Wolfsburg wurden am Samstag insgesamt 138,65 Kilogramm Wasserpfeifentabak, am nächsten Tag in Hildesheim wurden 140,28 Kilogramm sichergestellt. Allerdings entfallen davon etwa 80 Kilogramm allein auf ein Lokal. Tatsächlich konnte in keinem der steuerrechtlich geprüften Lokale ordnungsgemäßer Umgang mit dem Wasserpfeifentabak festgestellt werden. Das gilt sogar für die Shisha-Bars, die aus den gleichen Gründen bereits in der Vergangenheit Besuch vom Zoll hatten.

Der Zoll war aber nicht nur in tabaksteuerrechtlichen Angelegenheiten mit den Bars beschäftigt, sondern auch auf Grund seiner Aufgabe, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Hier sind in mehreren Fällen noch intensive Nachprüfungen erforderlich.

Im Fokus der anderen beteiligten Behörden standen insbesondere der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, aber vor allem auch die Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft der Bars. Immer wieder erleiden Personen schwerste Kohlenmonoxidvergiftungen.

Zum Hintergrund:


In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung - etwa falscher Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung mit § 36 Tabaksteuergesetz) - können Bußgelder von jeweils bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein Problem dar: Jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen - in Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin - lässt die Tabaksteuer erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung.

Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Feuerwehr Feuerwehr Wolfsburg Zoll