Radfahren wird belohnt: Stadt führt „Fahrradpauschale“ für Schüler ein

Mit der zunächst auf zwei Jahre angelegten Fahrradpauschale soll die Gesundheit der Schüler gefördert und das Radfahren in den Schulalltag integriert werden

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Wolfsburg. Wer zwischen den Oster- und Herbstferien mit dem Rad zur Schule fährt, wird ab diesem Jahr belohnt: Ab April startet die Stadt Wolfsburg das Projekt "Fahrradpauschale". Schüler ab der 5. Klasse können ihre kostenlose Sammel-Schülerzeitkarte für den ÖPNV bis zum Ende der Herbstferien abgeben, die Stadt zahlt als Anreiz fürs Radfahren 100 Euro.


Mit der zunächst auf zwei Jahre angelegten Fahrradpauschale soll die Gesundheit der Schüler gefördert und das Radfahren in den Schulalltag integriert werden. Dadurch leisten die Schüler ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen und entlasten den ÖPNV. Zudem ist es eine Weiterentwicklung der Kampagne "Mit dem Rad zur Schule", die 2021 bereits sehr gut angenommen wurde.


"Die Wolfsburger Schülerinnen und Schüler sind bereits jetzt schon viel mit dem Rad unterwegs. Mit diesem neuen Projekt möchten wir Anreize für diejenigen setzen, die das Fahrrad bislang noch nicht so häufig nutzen. Wir glauben fest an die Eigenverantwortung und Motivation der Kinder und Jugendlichen. In Anbetracht der starken Fridays for Future-Bewegung ist der Umstieg aufs Fahrrad das richtige Signal", erläutert Iris Bothe, Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration.

Die Jahrgänge 1 bis 4 sowie Schulkindergartenkinder können für die Fahrradpauschale nicht berücksichtigt werden, da laut Straßenverkehrsordnung eine Fahrradprüfung vorliegen muss. Aus verkehrspädagogischer Sicht wird daher geraten, Kinder erst nach der Radfahrausbildung selbstständig mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.

Die Fahrradpauschale erfolgt per Antragstellung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beim Geschäftsbereich Schule. Der Antrag für die Fahrradpauschale ist ab dem 16.03.2022 entweder im Schulsekretariat oder auf der Homepage der Stadt Wolfsburg zum Download erhältlich (www.wolfsburg.de/schulbefoerderung).

Für das Jahr 2023 muss ein neuer Antrag gestellt werden.


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