Wolfsburg. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Quarantäne-Empfehlungen für Kontaktpersonen von mit Corona infizierten Personen geändert. Immer noch gelte: Kontaktpersonen müssen sich sofort, nachdem sie erfahren haben, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, häuslich "absondern". Die Dauer der Quarantäne hätte sich jedoch geändert, berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Presseinformation.
Des Weiteren hat die Stadt angekündigt, dass sich Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen nicht mehr wie bisher fünfmal, wenn sie weder genesen noch geimpft sind, testen lassen müssen, sondern nur dreimal in der Woche. Für geimpfte oder getestete Mitarbeiter sei eine Testung nur zweimal die Woche nötig.
Bisher wurden für alle Kontaktpersonen stets 14 Tage Quarantäne angeordnet. Für ungeimpfte Personen – und damit den Großteil der Schüler – gelte jetzt folgende Möglichkeiten:
• Zehn Tage Quarantäne ohne abschließenden Test
• Fünf Tage Quarantäne mit Freitestung am fünften Tag. Dann kann ein PCR-Test durchgeführt werden. Liegt ein negatives Ergebnis vor, wird die Quarantäne aufgehoben.
• Sieben Tage Quarantäne mit Freitestung am siebten Tag mit einem Antigen-Schnelltest, durchgeführt von einer geschulten Person. Liegt ein negatives Ergebnis vor, wird die Quarantäne aufgehoben.
Für beide Varianten mit Test gilt
Ein Test vor dem fünften beziehungsweise siebten Tag der Quarantäne hätte keinen Einfluss auf die Dauer. Vollständig geimpfte und genesene Personen sollen nach dem Kontakt zu einer Corona-infizierten Person von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Es sei jedoch auch dringend empfohlen, sehr genau auf Krankheitssymptome zu achten und 14 Tage lang keinen Kontakt zu Angehörigen aus Risikogruppen zu haben. Zudem wird die Durchführung eines PCR-Tests empfohlen.
Umsetzung an Schulen
Bei auftretenden Neuinfektionen sollen, wo es aufgrund gut umgesetzter Hygienemaßnahmen möglich ist, nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt, sondern Einzelmaßnahmen angeordnet werden, die nur die direkten Sitznachbarn betreffen.
Sollte es aufgrund der Gesamtlage dennoch zu Quarantänen von ganzen Klassen oder Kohorten kommen, könne vom Gesundheitsamt eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen seit dem letzten Kontakt ausgesprochen werden. Danach sollen die Schüler, wie oben beschrieben 'freigetestet' werden. Mit negativem PCR-Test sollen sie wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Umsetzung an Kitas
Anders als in der Schule gäbe es in der Kindertagesbetreuung keine feste Sitzordnung im pädagogischen Alltag, daher seien von Quarantäneanordnungen oft mehrere Kinder betroffen. Hier sollen individuelle, situationsbedingte Quarantäne Entscheidungen durch das Gesundheitsamt erfolgen.
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