Soll die Hundesteuer für Therapiehunde abgeschafft werden?


Ein Therapiehund.
Foto: SPD-Ratsfraktion Wolfsburg
Ein Therapiehund. Foto: SPD-Ratsfraktion Wolfsburg | Foto: SPD-Ratsfraktion Wolfsburg

Wolfsburg. Therapiehunde sollen in Wolfsburg von der Hundesteuer befreit werden – das beantragen jetzt die Mitglieder der SPD-Fraktion. Dies teilt die SPD-Ratsfraktion mit.


„Therapiehunde sind mehr als nur der beste Freund des Menschen. Sie leisten für ihre Halter und das Gemeinwohl wertvolle, sogar manchmal lebensrettende Arbeit“, erklärt Stadtmitte-Ortsbürgermeister und Antragsinitiator Detlef Conradt.
Geht es nach den Sozialdemokraten, so werden künftig ausgebildete Therapiehunde, die von anerkannten Verbänden oder Vereinen der Wohlfahrtspflege sowie des Rettungswesens und ähnliches zu ehrenamtlichen Anlässen eingesetzt werden, auf Antrag von der Hundesteuer befreit.

Sanitäts- und Rettungshunde von Steuer befreit


In der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg wird in Paragraf 4 geregelt, welche Hunde von der Hundesteuerpflicht befreit werden. Dazu zählen unter anderem Sanitäts- und Rettungshunde von anerkannten Sanitäts- und Rettungseinrichtungen. In der Liste nicht erfasst sind ausgebildete und zertifizierte Therapiehunde, die von gemeinnützigen Organisationen eingesetzt werden: beispielsweise in Kindergärten, Altenheimen, Schulen und bei Veranstaltungen. Das will die SPD ändern. Mittlerweile halten auch Einzelpersonen Hunde, die beispielsweise einem Diabetiker anzeigen, wann es an der Zeit ist, Insulin zu spritzen.
„Derzeit hat die DRK-Ortsgruppe Wolfsburg ein Therapiehundeteam mit 20 Hunden und ihren Hundeführern, die für jeweils mindestens 12 Einsätze im Jahr zur Verfügung stehen. Therapiehunde sind ein wichtiger Teil im Spektrum des ehrenamtlichen sozialen Angebots und sollten daher wie andere Hunde, die für das Gemeinwohl eingesetzt werden, von der Hundesteuerpflicht befreit werden“, findet Sozialausschuss-Vorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Immacolata Glosemeyer.


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