AfD im Landtag: Ohne Fraktionsstatus keine Stimmberechtigung

Die übrigen sechs AfD-Abgeordneten haben nur noch eine beratende Funktion.

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Die AfD hat in Hannover nur noch eine beratende Funktion.
Die AfD hat in Hannover nur noch eine beratende Funktion. | Foto: Tom Figiel

Region. Mit dem Austritt von Stefan Wirtz, Dana Guth und Jens Ahrends kommt nun das Aus für die AfD-Landtagsfraktion. Mit dem Austritt der drei Parlamentarier verbleiben nur noch sechs Mitglieder. Damit fällt die Fraktion unter die Fünf-Prozent-Hürde und kann nicht mehr bestehen. Mindestens sieben Mitglieder wären notwendig.


Der Ältestenrat des Niedersächsischen Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung das weitere Vorgehen besprochen. Bereits vor der Sitzung erklärte Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD), dass es wichtig sei, den Fraktionsstatus zu klären, um das weitere Vorgehen zu planen. "Als Präsidentin des Landtages liegt es in meiner Verantwortung, die Handlungsfähigkeit des Landtages sowie die rechtmäßige Besetzung seiner Gremien sicherzustellen", so Andretta.

Und so musste sich der Ältestenrat gestern mit der Frage beschäftigen, wie es für den Landtag und die verbliebenen AfD-Mitglieder weitergeht.
Als ein wichtiges Leitungsgremium des Landtages obliegt es dem Ältestenrat, über verschiedene Konsequenzen, die sich aus der Fraktionsauflösung ergeben, zu entscheiden. Dazu zählen die Anpassung der Sitzordnung im Plenum, eine mögliche Anpassung der Ausschussbesetzungen in Form eines Vorschlages zur Änderung der Geschäftsordnung sowie die Festlegung eines Verfahrens zur Bemessung angemessener Redezeiten für fraktionslose Abgeordnete. Ein weiterer Aspekt sei laut Geschäftsordnung des Landtages, dass fraktionslose Abgeordnete das Recht haben, in einem Ausschuss als beratendes Mitglied vertreten zu sein. Die fraktionslosen Abgeordneten können ihre Wünsche gegenüber dem Ältestenrat vorbringen, dieser entscheidet jedoch schlussendlich über die Zuordnung.

Die Besetzungen der Ausschüsse ändert sich also nun und die fraktionslosen Abgeordneten verlieren ihren Status als reguläre Ausschussmitglieder. Nach Vorsprache der fraktionslosen Abgeordneten beim Ältestenrat entscheidet das Leitungsgremium darüber, welchen Ausschüssen sie als beratende, nicht-stimmberechtigte Mitglieder zugeordnet werden. Der frei werdende, reguläre Ausschusssitz wird nach dem Höchstzahlverfahren an die verbleibenden Fraktionen verteilt. In den 15-köpfigen Ausschüssen führt dies dazu, dass die SPD-Fraktion ein zusätzliches Ausschussmitglied benennen darf, es sei denn über eine Änderung der Geschäftsordnung wird die Ausschussgröße auf 14 Mitglieder reduziert. Anträge und Initiativen, die von der AfD-Fraktion vor dem Zeitpunkt ihrer Auflösung eingebracht wurden, werden regulär zum Abschluss gebracht, heißt es.


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