Auch Bundestag verkürzt Genesenen-Status auf drei Monate

Mit Wirkung von der kommenden Woche an wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Genesenen-Status auch im Bundestag von sechs auf drei Monate verkürzt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit Wirkung von der kommenden Woche an wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Genesenen-Status auch im Bundestag von sechs auf drei Monate verkürzt. Dies sei mit den Bundestagsfraktionen abgestimmt worden, berichtet der "Tagesspiegel".


Die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) verfügten Änderungen beziehen sich auf den Zutritt von Abgeordneten und Beschäftigten zu Plenar- und Ausschusssitzungen sowie den Zutritt von Besuchern zu den Liegenschaften des Bundestages - all dies kann die Bundestagspräsidentin aufgrund der ihr zustehenden Kompetenz in eigener Regie regeln. Geändert wird auch, dass nun eine Johnson-&-Johnson-Impfung nicht mehr reicht; für einen vollständigen Impfschutz müssen zwei Impfungen vorgelegt werden. Für den Zugang zum Plenum oder Ausschüssen greift weiter eine 2G-Plus-Regelung - rein dürfen nur Abgeordnete, deren Corona-Infektion nicht länger als 90 Tage (statt bisher 180 Tagen) zurückliegt und vollständig Geimpfte - jeweils plus negativen Test. Bei Dreifach-Geimpften entfällt die Testpflicht.


Vor allem in Reihen der AfD-Fraktion gibt es viele genesene, aber nicht geimpfte Abgeordnete. Mit der Drei-Monate-Regel müssten einige von ihnen auf die Besuchertribüne des Bundestags bei Sitzungen ausweichen, hier gilt nicht die 2G-Plus-Regel, dort sitzen bereits regelmäßig mehrere AfD-Abgeordnete, die aber einen negativen Test vorlegen müssen. Dass zunächst die Sechs-Monate-Regel weiter galt, hatte heftige Kritik ausgelöst; aber Bas waren zunächst schlicht die Hände gebunden. Da auch der Bundestag von der plötzlichen Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monaten durch das Robert-Koch-Institut überrumpelt wurde, konnte das zunächst nicht geändert werden, für den Zugang zum Plenum und Ausschüssen galt zunächst weiter der Sechs-Monatszeitraum.

Prompt war von einer Sonderbehandlung die Rede. Das hing mit der zuvor schon erlassenen Allgemeinverfügung für den Bundestag für das Parlament zusammen. Hierfür gilt im juristischen Sinne eine sogenannte statische Verweisung. Das bedeutet, dass gilt, was damals Stand der Dinge war - und dass dies weiter gilt, auch wenn das RKI mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenen-Status im Infektionsschutzgesetz von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.


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