Autofahren in Flip-Flops: Erlaubt oder verboten?

Besonders jetzt im Sommer sind Flip-Flops ein beliebtes Schuhwerk. Doch darf man damit überhaupt Auto fahren?

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Region. Im Sommer gehören Flip-Flops zum beliebten Schuhwerk. Auch Autofahrer sieht man häufig mit den luftigen Schlappen aus dem Fahrzeug steigen. Doch sind Flip-Flops und andere lose Latschen beim Autofahren überhaupt erlaubt?


Die Antwort liefert der Allgemeine Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC). Demnach seien Flip-Flops nicht explizit verboten. Zu Empfehlen seien sie aber auch nicht.

Nicht verboten, aber auch nicht zu empfehlen


So würden die Schlappen keinen festen Halt bieten und können leicht verrutschen, was die sichere Bedienung der Pedale beeinträchtigen kann. Das Fahren mit unsicherem Schuhwerk könne somit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Hinzu komme, dass Autofahrer für Unfälle oder gefährliche Situationen, die durch das Tragen ungeeigneten Schuhwerks verursacht werden, haftbar gemacht werden können.

Wenn es beispielsweise zu einem Unfall kommt, bei dem der Unfallgegner eindeutig die Vorfahrt missachtet hat, könnte dies zu einer Mithaftung führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfall durch das Tragen geeigneten Schuhwerks möglicherweise hätte vermieden werden können. Zudem könne es vorkommen, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk die Leistung für den Schaden am eigenen Fahrzeug wegen "grober Fahrlässigkeit" mindert oder sogar vollständig verweigert. "Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist auch sinnvoll", meint der ADAC.

Verwarngeld dennoch möglich


Es gibt zwar kein direktes Verbot für das Tragen von Flip-Flops während der Autofahrt, aber wenn die Polizei der Meinung ist, dass das Schuhwerk die Verkehrssicherheit gefährdet, kann dennoch in Einzelfällen ein Verwarngeld verhängt werden. Malte Jansen, Sprecher der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel, erinnert hier an die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird".

Das rät der ADAC


Autofahrer sollten am besten festes Schuhwerk tragen, das nicht verrutscht und eine gute Kraftübertragung auf die Pedale gewährleistet. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Schuhe nicht zu breit sind, um ein Hängenbleiben an Verkleidungen oder das Bedienen von zwei Pedalen zu vermeiden.

Autofahrer, die mit Flip-Flops, Highheels, Berg- oder Gummistiefeln unterwegs sind, sollten sich ein Paar Sportschuhe ins Auto legen, die während der Fahrt getragen werden können. Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher – am besten im Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers – verstaut werden. Keinesfalls dürfen sie im Fahrerfußraum liegen, weil sie sich dort unter den Pedalen verklemmen könnten.

Barfuß am Steuer?


Auch davon, ganz ohne Schuhe Auto zu fahren, rät der ADAC ab. Zwar gelte auch hier, dass das Autofahren barfuß nicht verboten ist, zu empfehlen sei es aber nicht. Ein Praxistest habe gezeigt, dass Autofahrer barfuß nicht schnell genug den erforderlichen Druck auf die Pedale ausüben können.


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