Blackout: Kommunen im Ernstfall auf sich allein gestellt

Das Land erklärt, warum die Kommunen selbst zurechtkommen müssen, wenn der Strom weg ist.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Das Thema Blackout und Brownout beschäftigt die Menschen bereits seit Beginn der Energiekrise. Was tun, wenn das Stromnetz teilweise oder komplett zusammenbricht? Die Kommunen bauen ihren Katastrophenschutz entsprechend aus. Denn: der Staat könne nicht helfen, wenn der Ernstfall eintritt. So teilte das Land nun auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Axel Miesner (CDU) mit.



Der Deutsche Städtetag rechne in diesem Winter mit Stromausfällen, so hieß es bereits im November. Die Gasversorgung sei zwar einigermaßen gesichert, beim Thema Strom bereite man sich hingegen auf Probleme vor.

Staat kann nicht helfen


Die Landesregierung stellt klar: "Eine umfängliche Substitution der Energieversorgung durch staatliche Stellen ist allerdings nicht möglich." Die staatlichen Maßnahmen könnten die Vorsorge von Betreibern Kritischer Infrastrukturen beziehungsweise der Bürger nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Daher hab die Landesregierung die Betreiber Kritischer Infrastrukturen umfassend dafür sensibilisiert, ausreichende eigene Schutzvorkehrungen und -maßnahmen zu treffen.

Die Wahrscheinlichkeit eines größeren Stromausfalls würde durch das Land aktuell aber als sehr gering eingeschätzt werden. Zentrale Akteure seien in diesem Zusammenhang die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) verpflichtet seien, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in ihren Regelzonen zu gewährleisten.



Wer ist zuständig?


Die Landesregierung und insbesondere das für Fragen des Katastrophenschutzes zuständige Innenministerium würden sich intensiv mit möglichen Folgen von Energiemangellagen befassen. Teil dieser Befassungen sei auch die Möglichkeit von Stromausfällen, etwa im Zusammenhang mit Cyber-Attacken und der Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen.

Ein Ausfall der Stromversorgung - regional wie landesweit, geplant oder ungeplant - könne die Voraussetzungen einer Katastrophe oder eines außergewöhnlichen Ereignisses gemäß des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) erfüllen.

Für den Katastrophenschutz seien die Landkreise und kreisfreien Städte aber weitestgehend allein zuständig. Im Zuge ihrer Vorbereitungspflicht treffen die unteren Katastrophenschutzbehörden dafür die für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen in ihrem Bezirk erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen.

Teil dieser Vorbereitungsmaßnahmen seien die Aufstellung von Katastrophenschutzplänen, die bestimmte Maßnahmen für verschiedene Lagen berücksichtigen. Diese Pläne würden durch die unteren KatS-Behörden nach einem einheitlichen, vom Land vorgegebenen Schema unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und Bedarfe erstellt.

Hilfe durch Workshops


Das Land könne die Versorgung im Ernstfall nicht aktiv übernehmen, die Kommunen und zuständigen Katastrophenschutzbehörden sollen deswegen auf den Ernstfall vorbereitet werden.

Die Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen hätte das Innenministerium als oberste KatS-Behörde mittels Durchführung eines Workshops zum Thema „Stromausfall/Kraftstoffmangel“ unterstützt. An diesem Workshop seien Experten, Praktiker und Entscheider von KatS-Behörden, dem THW und Energieversorgern beteiligt gewesen. Die Arbeitsergebnisse seien anschließend allen KatS-Behörden übersandt worden, um eigene Planungen zu erstellen (soweit noch nicht vorhanden), bestehende Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Parallel seien die Themen „Resilienz/Behördenselbstschutz“, „Notverpflegung“, „Wärmemangel“ und „Trinkwassernotversorgung“ als Kaskadeneffekte eines Stromausfalls in separaten Workshops bearbeitet worden.

Land unterstützt mit Stromgeneratoren


Seitens des Landes seien überdies die Vorbereitungen der KatS-Behörden in den vergangenen Jahren durch die Auslieferung von zentral beschafften Stromerzeugern unterstützt worden. Diese würden durch kommunale KatS-Einheiten betrieben und im Bedarfsfall im Auftrag der KatS-Behörde zum Einsatz gebracht.

Darüber hinaus seien Ende 2020 weitere Netzersatzanlagen bestellt worden, die voraussichtlich ab Frühjahr 2023 ausgeliefert werden sollen.


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