Axtmörder wird in die Pychatrie eingewiesen

von Robert Braumann


Symbolbild: T. Raedlein
Symbolbild: T. Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat einen 66-jährigen Rentner, der seine Nachbarin mit einer Axt erschlagen hat (regionalBraunschweig.de berichtete), als nicht schuldfähig eingestuft, so der NDR in einem Bericht. Wegen seiner wahnhaften psychischen Störung wies das Gericht den wegen Mordes angeklagten Mann in eine Psychiatrie ein.

Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte gestanden die Frau mit der stumpfen Seite der Axt erschlagen zu haben. Im Zuge seiner wahnhaften Störung habe der Beschuldigte vermutet, seine 61-jährige Nachbarin würde ihm nachstellen und ihn bei der Polizei anzeigen sowie Unwahrheiten über seine Person verbreiten. Daher habe er beschlossen, seine Nachbarin zu töten. Er habe zu diesem Zwecke eine Axt aus dem Keller geholt und sie an der Wohnungstür bereitgestellt. Am Morgen des 24.08.2014 habe er im Treppenhaus auf die Nachbarin, die mit ihrem Hund spazieren gegangen war, gewartet. Er habe sich an die Nachbarin angeschlichen und habe ihr mit der stumpfen Seite der Axt von hinten auf den Kopf geschlagen. Als sie zu Boden gegangen sei, habe er mehrmals auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Die Nachbarin verstarb im Krankenhaus, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.


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