Betreiber der Hanfbar zu Bewährungsstrafen verurteilt

Landgericht geht offenbar tatsächlich von einer strafbaren Handlung aus.

Zeitweise hatte es eine Filiale der Hanfbar im Univiertel gegeben.
Zeitweise hatte es eine Filiale der Hanfbar im Univiertel gegeben. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Braunschweiger Landgericht hat die beiden Betreiber der Hanfbar am heutigen Dienstag zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise sieben Monaten verurteilt. Das berichtet die Braunschweiger Zeitung.


Am 12. September hatte der Prozess gegen einen 28 und einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) begonnen. Dem 28-jährigen Betreiber der „Hanfbar“ mit zwei Ladengeschäften in Brauschweig und einem Internetversandhandel wurden seitens der Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum April 2018 bis September 2018 vorgeworfen. Er soll unverarbeitetes Cannabis (Cannabisblüten und –blätter) als „Hanfblütentee“ in verschiedenen Sorten mit Wirkstoffgehalten zwischen 0,07 bis 0,65 Prozent THC in erheblichem Umfang an Kunden gewinnbringend verkauft haben. Der 37-Jährige sei später in die Geschäfte mit eingestiegen.

Die Angeklagten hatten bis zu letzt ihre Unschuld beteuert und darauf verwiesen, dass der Verkauf des Tees legal sei. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders. Im Rahmen des Prozesses hatte auch ein Gutachter über eine mögliche berauschende Wirkung des Tees ausgesagt. Zuvor hatte es mehrere Durchsuchungen gegeben. Einer der Betreiber hatte zeitweise in Untersuchungshaft gesessen.

Zur Urteilsbegründung liegen unserer Redaktion noch keine Information vor. Der Artikel wird entsprechend ergänzt.


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