Coronavirus: Schulen und Kitas geschlossen - Stadt informiert über Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung sei nur für Eltern mit Kindern in sogenannter "kritischer Infrastruktur" möglich.

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(Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat heute die Schließung von Kitas und Schulen vom 16. März bis 18. April verfügt. Es soll allerdings eine Notbetreuung für berufstätige Eltern geben, die in zur Bekämpfung des Virus entscheidenden Berufsfeldern arbeiten.


Die Stadt Braunschweig habe heute kurzfristig das Gespräch mit den freien Trägern der Kitas und Schulkindbetreuung gesucht. Im Ergebnis kann damit nun ab 16. März folgende Notbetreuung in Braunschweig angeboten werden:

Alle Erziehungsberechtigten die in den nachfolgend genannten Berufsgruppen beschäftigt sind, können ihr Kind laut der Stadt Braunschweig am 16. März zu den vereinbarten Betreuungszeiten in ihre bisher betreuende Einrichtung, beziehungsweise in die Kindertagespflegestelle bringen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich, darunter Kliniken, Ärzte, Hausärzte, Pflegepersonal in Heimen und ambulant, sowie Apotheken
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
• Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

Ein Tätigkeitsnachweis müsse in der Einrichtung vorgelegt werden. Gegebenenfalls könne der Nachweis in Einzelfällen auch nachgereicht werden.

Betreuungszeiten sind Individuell


Die Kita-Leitungen werden zu Beginn der kommenden Woche darüber entscheiden, wie viele Notbetreuungsgruppen sie innerhalb der Einrichtungen einrichten müssen. Details zu Betreuungszeiten und -umfängen sind mit den Einrichtungen vor Ort zu klären.
Für die Notbetreuung der Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 8 werden die Schulen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr die Notbetreuung sicherstellen. Im Grundschulbereich setzen die Schulkindbetreuungseinrichtungen die Betreuung zu den vereinbarten Betreuungszeiten in ihrer bisher betreuenden Einrichtung dann fort. Das Angebot der schulischen Notbetreuung gilt ebenfalls nur für die Eltern in den oben genannten Berufen und zusätzlich auch für Beschäftigte, die in Bereichen zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen tätig sind.

Weitere Ausnahmeregelungen geplant


Voraussichtlich ab Dienstag, 17. März, wird die Stadtverwaltung über mögliche weitere Ausnahmeregelungen informieren, da in der Weisung des Landes keinerlei Ausnahmen, zum Beispiel zu wichtigen Versorgungs- und Entsorgungsbereichen oder dem pädagogischen Betreuungsbereich enthalten sind. Zu besonderen Härtefallregelungen wird die Stadt Braunschweig dann ebenfalls Festlegungen treffen.

Stadt bittet um Verständnis


Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast, Leiterin der Gefahrenabwehrleitung: "Ich bin froh, dass eine so kurzfristige Abstimmung möglich war und zu einem guten Ergebnis geführt hat. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass wir möglichst bald eine gut laufende Regelung haben. Das ist ein beeindruckender Solidaritätsbeweis aller Kita- und Schulkindbetreuungsträger mit den Eltern in wichtigen Versorgungsberufen." Die vom Land verfügte Maßnahme sei essenziell, um Ansteckungsketten zu minimieren. Sie bat um Verständnis dafür, dass bestimmte Berufsgruppen ausgenommen werden müssten.


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