Großprojekt in der Innenstadt: Gerichtsurteil macht Weg für Bagger frei

Eine Nachbarin hatte Einspruch gegen die Baugenehmigung für das Hotel an der ehemaligen Burgpassage eingereicht. Die Richter sehen aber kein Hindernis.

Hier wird gebaut: Aus der Burgpassage werden die Stiftshöfe (Archivbild).
Hier wird gebaut: Aus der Burgpassage werden die Stiftshöfe (Archivbild). | Foto: Matthias Kettling

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Braunschweig. Früher strömten hier die Einkaufsbummler durch ein überdachtes Einkaufszentrum von einem Teil der Fußgängerzone zum anderen, doch die Burgpassage in der Braunschweiger Innenstadt gibt es längst nicht mehr. Stattdessen: eine Baustelle. Schließlich sollen dort die Stiftshöfe entstehen, zu denen unter anderem eine Erweiterung des Gymnasiums "Klein Burg", zwei Wohngebäude und ein Hotelneubau gehören werden. Gegen das Großprojekt regte sich aber Widerstand in Form eines Eilantrags einer Nachbarin gegen die von der Stadtverwaltung erteilte Genehmigung für den Hotelbau, wie regionalHeute.de berichtet hatte. Dazu liegt jetzt eine Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichts vor.



Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts habe den Eilantrag einer Nachbarin gegen die von der Stadt Braunschweig erteilte Genehmigung für den Bau eines Hotels mit Bürogebäude auf dem Grundstück Hutfiltern 8 in der Braunschweiger Innenstadt mit Beschluss vom 28. Oktober 2026 abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Nachbarin reicht Widerspruch gegen Baugenehmigung ein


Im April hatte die Stadt Braunschweig der Projektgesellschaft eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau des Hotels mit Bürogebäude erteilt. Gegen diese hatte sich die Antragstellerin mit ihrem im Mai erhobenen Widerspruch bei der Stadt und einem gleichzeitigen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht gewendet. Sie ist Miteigentümerin eines Grundstücks mit einem viergeschossigen denkmalgeschützten Gebäude, das an der Straße Hutfiltern westlich an das künftige Hotel angrenzt. Das Erdgeschoss des Gebäudes wird gewerblich genutzt, in den Obergeschossen befindet sich pro Etage jeweils eine Wohnung, die über den Innenhof erreicht werden kann.

Neues Hotel würde zur "Gefängnishofsituation" führen


Die Antragstellerin widersprach einem zuvor von der Stadt eingeholten Lichtgutachten und machte geltend, das auf dem Nachbargrundstück genehmigte Gebäude verstoße gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot, weil die Dimension des Neubaus unangemessen sei und das gesamte Umfeld dominiere. Es entstehe eine „Gefängnishofsituation“, da das geplante Gebäude faktisch
doppelt so hoch sei wie das bisherige. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt.


In der Begründung der Richter heißt es: Von dem Hotel-Projekt gehe insbesondere keine erdrückende Wirkung aus, die eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes begründe. Denn dies sei nur ausnahmsweise und auch erst dann anzunehmen, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegele, so dass dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine „Gefängnishofsituation“ hervorgerufen werde. Dafür gälten strenge Anforderungen. Bei der Frage, was der Antragstellerin zugemutet werden könne, sei hier zu berücksichtigen, dass sich ihr Grundstück in einem historisch gewachsenen Stadtkern mit ausgeprägter baulicher Dichte befinde; darüber hinaus sei die nördliche Grenze ihres Grundstücks schon mit der Burgpassage bebaut gewesen. Außerdem wiesen zahlreiche andere Gebäude in der näheren Umgebung erhebliche Gebäudehöhen auf, so auch das der Antragstellerin selbst.

Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze sei der geplante Neubau nicht erheblich höher als das Gebäude der Antragstellerin. Auch eine wesentliche Veränderung der Belichtungssituation lasse sich nicht feststellen. Schließlich könne sich die Antragstellerin auch nicht auf eine Unterschreitung des Grenzabstands durch den geplanten Neubau berufen, da ihr Gebäude den Abstand ebenfalls in vergleichbarer Weise unterschreite.

Die Antragstellerin kann derweil noch eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.