Herzogin Elisabeth Hospital verhängt Besuchsverbot

Das Besuchsverbot gilt zunächst bis auf Weiteres – die Krankenhausleitung wird in den kommenden Wochen je nach Entwicklung der Coronasituation entscheiden, ob das Besuchsverbot wieder aufgehoben oder gelockert werden kann.

Das Herzogin-Elisabeth-Hospital in Braunschweig.
Das Herzogin-Elisabeth-Hospital in Braunschweig. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Ab dem morgigen Donnerstag gilt in der Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital ein erneutes Besuchsverbot aufgrund deutlich steigender Inzidenz. Dies teilte die Klinik am Mittwoch mit.


Zum Schutz der Patienten und auch der Mitarbeitenden des HEH sei dieser Schritt unumgänglich, teilt das Krankenhaus weiter mit. Ausgenommen von dieser Regelung sind Besuche von Palliativpatienten und Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre in der Zeit von 14 bis 18 Uhr nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Stationspersonal. Besucher für diese Personengruppen unterliegen allerdings der 2Gplus-Regelung, das heißt, neben dem Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung) oder dem Nachweis der Genesung (diese ist mindestens 28 Tage her und liegt maximal sechs Monate zurück) muss zusätzlich ein negativer Corona-Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR- Test nicht älter als 48 Stunden, Selbsttests zur Eigenanwendung sind nicht zulässig) vorgelegt werden. Die Kontaktdaten werden vor Ort digital per Luca-App erfasst.

Das Besuchsverbot gilt zunächst bis auf Weiteres – die Krankenhausleitung wird in den kommenden Wochen je nach Entwicklung der Coronasituation entscheiden, ob das Besuchsverbot wieder aufgehoben oder gelockert werden kann.


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