Mehr Weihnachtsbeleuchtung: Förderung jetzt schon beantragen

Der in den letzten Jahren zu beobachtenden sinkenden Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt soll entgegen gewirkt werden.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat das "Förderprogramm für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt" aufgelegt. Dieses wurde bereits im Herbst/Winter 2022 gestartet und bis Ende 2024 verlängert. In diesem Jahr stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung, um einmalige Investitionskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro je Unternehmen zu fördern. Darauf weist die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung hin.



Die Stadt Braunschweig, die Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) wollen damit der in den letzten Jahren zu beobachtenden sinkenden Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt entgegenwirken.

Wer ist förderberechtigt?


Eine Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Geschäften und Quartiers- und Werbegemeinschaften (mit eigener Rechtspersönlichkeit) auf Grundlage einer Förderrichtlinie beantragen. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2024 online unter der Adresse: www.braunschweig.de/winterbeleuchtung möglich unter der es auch weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen gibt. Federführend ist die Stabstelle Wirtschaftsdezernat der Stadt Braunschweig. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bietet zusätzlich Unterstützung und Beratung für Antragsteller an, die Kontaktaufnahme kann per E-Mail an winterbeleuchtung@braunschweig.de erfolgen.

"Zentral für die Attraktivität"


Die Weihnachtsbeleuchtung sei zentral für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit. Sie ist ein Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste und sorgt für eine belebte und stimmungsvolle Innenstadt. In Braunschweig kümmert sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH um eine umfangreiche Beleuchtung rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt. In den Geschäftsstraßen finanzieren traditionell die Anliegerinnen und Anlieger einzeln oder im Verbund die Beleuchtung ihrer Straße.

In den beiden Vorjahren wurde jeweils nur ein geringer Teil der 50.000 Euro abgerufen. Mehr dazu lesen Sie hier.


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