Nach Diskriminierungs-Skandal bei der Stadt: BIBS fordert Entschuldigung

Sie hatten versucht, den Fall aufzuklären. Das handelte der BIBS-Fraktion Ärger mit der Stadtverwaltung ein. Das Gericht wies nun den Vorwurf gegen die Ratsleute ab.

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Rathaus Braunschweig (Archivfoto).
Rathaus Braunschweig (Archivfoto). | Foto: Werner Heise

Braunschweig. Ein Fall von Diskriminierung innerhalb der Stadtverwaltung sorgte Ende vergangenen Jahres für einen Skandal, als die Medien darauf aufmerksam wurden. Eine ehemalige Angestellte sei Opfer rassistisch-sexistischer Beleidigungen durch ihren damaligen Vorgesetzten geworden. Auch regionalHeute.de hatte berichtet. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit wurde der BIBS-Ratsfraktion vorgeworfen, vertrauliche Daten weitergegeben zu haben. Ein Fall der letztlich vor Gericht ging. Dies sah den Vorwurf allerdings als unbegründet. Die Ratsleute fühlen sich ungerecht von der Stadtverwaltung behandelt und fordern nun eine Entschuldigung. Dies geht aus einer Pressemitteilung der BIBS-Fraktion hervor.



Vor vier Jahren wurde in Braunschweig eine damalige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung von ihrem Vorgesetzten, einer städtischen Führungskraft, einer schweren, rassistisch-sexistischen Beleidigung ausgesetzt. Von Seiten der Stadt erhielt die Betroffene nicht die erwartete Unterstützung. Sie arbeitet mittlerweile in einer anderen Stadt. Die BIBS-Fraktion fragte dazu mehrfach bei der Verwaltung nach, habe aber nur sachlich unbefriedigende Antworten erhalten, erklärt die Fraktion.

Anstatt sich nun nachträglich für die Belange des Opfers der Diskriminierung einzusetzen, habe die Stadt die BIBS-Fraktion wegen eines vermeintlichen Datenschutzvergehens im Zusammenhang mit der versuchten Aufklärung dieser Rassismus-Entgleisung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belangt. Im September 2022 ging die Verwaltung per Ratsvorlage und Ratsbeschluss mit Bußgeldverfahren gegen die Mitglieder der BIBS-Fraktion vor.

Einspruch erhoben


Beschuldigte Mitglieder der BIBS-Fraktion erhoben daraufhin Einspruch. Da die Verwaltung diesem Einspruch nicht stattgab, wurden die Verfahren gegen die beschuldigten Ratspersonen vor Gericht getragen. Mangels irgendeiner substantiellen Begründung sei das erste Verfahren am Verhandlungstag (am 26. Oktober 2023) nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt worden. Kurz danach sei ein weiteres Verfahren ebenfalls eingestellt worden, der anberaumte Verhandlungstag wurde abgesagt. Die entstandenen Verfahrenskosten habe nun der Staat zu tragen, erklärt die BIBS.

Das Gericht habe die Verfahrenseinstellung am Prozesstag mündlich damit begründet, dass die Anschuldigungen durch die Verwaltung nicht belegt und daher unbegründet waren. Aufgrund dieser mangelhaften Beweislage entschied sich die Richterin, gar nicht erst thematisch in die Verhandlung einzusteigen.

Die betroffenen Ratsleute der BIBS-Fraktion seien nach der "demütigenden, öffentlichen Anschuldigung im Rat" erleichtert, von Gerichts wegen entlastet worden zu sein, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Sie seien aber noch immer irritiert und verärgert über die "rigide und unbegründete Vorgehensweise der Stadtverwaltung".

Entschuldigung erwartet


Für die BIBS-Fraktion ist klar:
"Die betroffenen Ratsleute erwarten nun zu ihrer Entlastung eine offizielle Mitteilung der Stadtverwaltung, dass die Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt wurden, sowie auch eine Entschuldigung gegenüber den Betreffenden. Die aktuelle Sachlage lässt umso mehr den schalen Geschmack und Verdacht zurück, die Verantwortlichen hätten mit den OWI-Verfahren gegen Ratspersonen vom eigentlichen Skandal, nämlich dem intransparent und ungenügend aufgearbeiteten Fall einer rassistischen Diskriminierung in den Reihen der Stadtverwaltung, ablenken wollen."


Eine sachlich und fachlich korrekte Aufarbeitung des zugrundeliegenden Diskriminierungsfalles innerhalb der Stadtverwaltung sei nach wie vor nicht erfolgt, so die BIBS abschließend.


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