Von Handy bis Alkohol - Drei Unfälle mit Fahrradfahrern


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am Montag ereigneten sich gleich drei Verkehrsunfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren und zum Teil verletzt wurden. Wie die Polizei mitteilt, sei die Unfallursache in zwei Fällen "typisch" gewesen, im dritten spielte Alkohol eine große Rolle.


Zunächst fuhr gegen 13 Uhr eine 44-jährige Radfahrerin auf der Münzstraße am rechten Fahrbahnrand. Als ein Bus der Verkehrs GmbH sie überholte, hielt sie verbotenerweise ihr Handy in der Hand. Nach den Aussagen der Zeugen, die direkte Sicht auf die Radfahrerin hatten, ist die Frau dann ins Straucheln gekommen und gegen den Bus "gekippt". Sie verletzte sich bei dem Unfall und musste durch den Rettungsdienst ins Städtische Klinkum verbracht werden.

Am Abend um kurz vor 19 Uhr kam es dann zu einem Verkehrsunfall mit einem 14-jährigen Radfahrer und einem Auto. Auf der Celler Heerstraße bog ein 39-jähriger Autofahrer nach links ab. Hierbei übersah er den jungen Radfahrer, der den Radweg in verkehrter Richtung befuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Jugendliche leicht verletzt wurde.

Die Fahrradfahrer müssen nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Gegen den Autofahrer musste die Polizei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einleiten.

3,7 Promille


Bereits am Nachmittag stieß ein 35-Jähriger mit seinem Fahrrad gegen einen PKW, der in der Lichtenberger Straße am Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkt war. Grund für den Unfall war in diesem Fall sicherlich nicht der Umstand, dass er auf der linken Straßenseite den Gehweg befuhr. Der Mann räumte der Polizei gegenüber ein, vor Fahrtantritt Alkohol und Drogen konsumiert zu haben, er fühlte sich aber noch sicher. Ein Alcotest ergab den beträchtlichen Wert von 3,7 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Da das von dem betrunkenen Mann genutzte Fahrrad gar nicht sein Eigentum war, wurde es durch die Polizei sichergestellt.


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