Wahlbenachrichtigungen enthalten Fehler




Braunschweig. Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl, die derzeit zugestellt werden, bei jedem Wahlberechtigten den zusätzlichen Hinweis enthalten, dass am Wahlsonntag in seinem Wahlbezirk Stimmzettel für die Wahlstatistik ausgegeben werden. Dieser Zusatz ist aufgrund eines technischen Verarbeitungsfehlers in alle Wahlbenachrichtigungen eingedruckt worden. Er gilt aber tatsächlich nur für die Wahlberechtigten im Wahlbezirk 323-23 in der Grundschule Wenden.

Die dort abgegebenen Stimmzettel werden im Rahmen einer bundesweiten stichprobenartigen Erhebung (Abstimmungsverhalten nach Geschlecht und Alter) gesondert ausgewertet. Für die Wähler in allen anderen Wahllokalen in Braunschweig gilt das nicht, daher hat der Hinweis für sie keine Bedeutung.

Weitere Informationen zu den Wahlbenachrichtigungen


Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt zu dieser Wahl über die Deutsche Post AG und wird bis zum morgigen Samstag 3. Mai, abgeschlossen sein. Der graue Brief, der deutlich mit dem Zusatz „Amtliche Wahlunterlagen“ gekennzeichnet ist, enthält je nach Wahlrecht eine oder zwei Wahlbenachrichtigungen für die Europa- bzw. die Oberbürgermeisterwahl. Auf der Rückseite einer Wahlbenachrichtigung ist jeweils ein Antrag auf Briefwahlunterlagen für die betreffende Wahl zu finden.

Wer bis zum 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, zur Europa- oder Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Meist reicht hierfür ein kurzer Anruf. Für die Ausübung des Wahlrechts ist ausschließlich die Eintragung im Wählerverzeichnis maßgeblich.

In der Zeit vom 5. bis 9. Mai kann das Wählerverzeichnis außerdem im Wahlamt eingesehen werden. In diesem Zeitraum haben Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Nach dem 9. Mai sind keine Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis mehr möglich.

Fragen zu den Wahlbenachrichtigungen, zum Wahlrecht beider Wahlen und zur repräsentativen Wahlstatistik in Braunschweig beantwortet das Wahlamt in der Reichsstraße 3, Telefon 470-4114.


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