Zu weit gefahren: Flüchtling muss an Verkehrs-GmbH zahlen

von Robert Braumann


Symbolbild: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Durch eine Anfrage eines Leser wurde regionalHeute.de folgende Geschichte überliefert: Ein Flüchtling aus Braunschweig wollte mit seinem Busticket nach Wolfenbüttel fahren, da er sich nicht so gut verständigen kann und auskennt, fragte er den Busfahrer der Verkehrs-GmbH, ob er mit dem Ticket fahren könne. Dieser bejahte nach Aussage des Flüchtlings. Der Mann stieg ein und fuhr bis Wolfenbüttel wo er kontrolliert wurde und nun ein Bußgeld gegen ihn in Höhe von 60 Euro verhängt wurde.

Die Familie die sich um den Flüchtling kümmert spricht gegenüber regionalHeute.de von einem Missgeschick und bat die Verkehrs-GmbH um eine Rücknahme der Strafe, diese lehnte jedoch ab. Man müsse alle Fahrgäste gleich behandeln, heißt es in einem Schreiben, dass der Redaktion vorliegt. Zudem erklärte Pressesprecher Christopfer Graffam gegenüber regionalHeute.de die Regelungen.  "Für die Zeit des Aufenthalts in der LAB gilt der Ausweis der Aufnahmestelle als Fahrausweis auf Bussen und Bahnen der Verkehrs-GmbH im Stadtgebiet Braunschweig, Tarifzone 40, ausschließlich. Flüchtlinge, die in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt Braunschweig untergebracht sind, erhalten nicht automatisch ein Ticket. Sie können mit dem Braunschweig-Pass das BS-Mobil-Ticket für 15 Euro pro Monat erwerben, das innerhalb der Stadt, Tarifzone 40 ab 9:00 Uhr gültig ist. Das Ticket ist Personengebunden und kann nicht auf weitere Tarifzonen, wie zum Beispiel nach Wolfenbüttel, erweitert werden. Für eine Fahrt zum Beispiel nach Wolfenbüttel benötigt der Fahrgast einen Fahrschein der Preisstufe 2 für zwei Tarifzonen." Das BS-Mobil-Ticket werde nach Vorlage des Braunschweig-Passes ausschließlich im Kundenzentrum der Verkehrs-GmbH am Bohlweg vergeben und hier bekäme der Inhaber des Tickets auch alle Informationen zum Nutzen des Fahrausweises. Bei Missbrauch des Fahrscheins oder Fahren ohne gültigen Fahrausweis werde dann wie in allen anderen Fällen ein Bußgeld fällig.

Busbegleiter und Infos


"Auf den Bussen der Linien 416 und 436 werden Busbegleiter eingesetzt, die Fahrgäste und hier vor allem Flüchtlingen zu allen Fragen rund um den ÖPNV in Braunschweig informieren und ihnen bei allen Fragen rund um den ÖPNV behilflich sind. Mit den Busbegleitern machen wir gute Erfahrungen. Weitere Fälle wie der von Ihnen geschilderte sind uns nicht bekannt", so der Pressesprecher. Das Bußgeld wurde mittlerweile von der Familie übernommen, die sich um den Flüchtling kümmert. Nachvollziehen können sie die Entscheidung der Verkehrs-GmbH nicht.


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