Bund-Länder-Konferenz: Kinderimpfungen werden begrüßt

Ferner bitten die Länder darum, dass der Bundestag und die Bundesregierung, die Vorbereitungen für die Impfpflicht zügig vorantreiben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte seien weiterhin notwendig und gültig.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. In einer neuen Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am Dienstag wurden vor dem Hintergrund der neuen Situation neue Vereinbarungen getroffen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung hervor.


Der Expertenrat der Bundesregierung hat eine Einordnung von Omikron vorgenommen und festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher überträgt, sodass die Zahl der Infizierten sich innerhalb von zwei bis drei Tagen verdoppelt und auch vor Genesenen und Geimpften keinen Halt mache. Ferner lasse der Impfschutz gegen diese Variante rasch nach, sodass auch immune Personen symptomatisch erkranken würden. Nach erfolgter Auffrischung mit den derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffen sei aber ein geeigneter Immunschutz gegeben. Trotz der bis zum Jahresende 30 Millionen weiteren, verabreichten Impfungen, werde aufgrund der Impflücke in Deutschland mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron gerechnet. Bund und Länder werden daher mit Betreibern kritischer Infrastrukturen eng zusammenarbeiten, damit diese für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante gewappnet seien. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab werde dies unterstützen.


Vor diesem Hintergrund appelliert die Bund-Länder-Konferenz an alle Bürger, die noch keine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung erhalten haben, diese so schnell wie möglich vornehmen zu lassen. Laut dem Beschluss, raten Experten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Mit "Novavax" stehe neben den bisher eingesetzten mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Alle Bürger werden zudem gebeten, die Feiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Bei allen Treffen mit mehreren Personen auch außerhalb des eigenen Haushaltes wird die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Die Impfkampagne werde über die Feiertage ebenfalls weiterlaufen und bis Ende Januar sollen hierfür weitere 30 Millionen Impfungen erreicht werden. Die Impfkapazitäten sollen zudem voll ausgeschöpft und bei Bedarf weiter ausgebaut sowie der Zugang zur Impfung rasch und einfach gestaltet werden.

Kinderimpfungen werden begrüßt


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Rudolf Karliczek


Die Konferenz begrüßt, dass auch eine Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zugelassen ist und die STIKO Empfehlungen dafür ausgesprochen hat. Laut dem Beschluss werden Bund und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen. Gleichzeitig bitten sie Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der Impfkampagne zu beteiligen. Zudem erhöhe das Auftreten der Omikron-Variante die Dringlichkeit der für Februar 2022 in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, weswegen vonseiten der Länder gebeten werde, dass der Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig vorantreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorlegen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte seien notwendig


Laut dem Konferenzbeschluss habe es sich bewährt, dass in Deutschland weitgehende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, seien diese Beschränkungen weiterhin notwendig und gültig. Bundesweit bleibt der Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen sowie zum Einzelhandel - mit Ausnahme Niedersachsens (regionalHeute.de berichtete) und Geschäfte des täglichen Bedarfs - inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich, was durch 2GPlus erweitert werden könne. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für die, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren seien auch möglich. Die Einhaltung der Regeln werde zudem streng kontrolliert.


Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen ungeimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten und Partner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des ÖPNVs und der Züge ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

Das gilt an Silvester


Symbolfoto.
Symbolfoto. Foto: Rudolf Karliczek


Um die neue Omikron-Welle zu bremsen, seien weitere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene nötig. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen seien nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten zudem die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.

Ferner erinnert die Konferenz an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf "publikumsträchtigen Plätzen" (regionalHeute.de berichtete). Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk werde dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der Belastung des Gesundheitssystems. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr ohnehin generell verboten.

Tanzveranstaltungen verboten - Großveranstaltungen ohne Zuschauer


Spätestens ab dem 28. Dezember werden in den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Tanzlokale, also "Tanzlustbarkeiten“, in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem selbigen Tag ohne Zuschauer statt.


Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.

Nächstes Treffen am 7. Januar


Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. Etwaige weitere Maßnahmen werden auf Empfehlungen des Expertenrats fußen. Zugleich sollen die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen vorbereitet werden. Baden-Württemberg und Sachsen halten die heutigen Corona-Beschlüsse für nicht weitgehend genug. Sie gewährleisteten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um schnell auf eine sich zuspitzende Lage reagieren zu können. Deshalb fordern sie die Bundesregierung und den Bundestag auf, schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit wieder der volle Maßnahmenkatalog zur Verfügung steht. Aus Sicht Baden-Württembergs ist hierzu die erneute Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag erforderlich.


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