Feuerwehrmann aus Brookmerland erstreitet vorläufigen Bestandsschutz vor Gericht

Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Brookmerland hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg einen Erfolg erzielt.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Oldenburg. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Brookmerland hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht gab seinem Eilantrag statt, mit dem es sich gegen die Neuzuordnung zu einer anderen Ortsfeuerwehr gewendet hatte, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Hintergrund der Neuzuordnung ist eine Umstrukturierung des Brandschutzes in der Samtgemeinde.


Auf Basis eines Feuerwehrbedarfsplans wurde die Zahl der Ortsfeuerwehren von fünf auf vier reduziert. Die Mitglieder der Einsatzabteilung werden seither nach einem Zonenmodell und ihrer aktiven Meldeadresse den Standorten zugeordnet.

Eine Bestandsschutzregelung sollte eigentlich Mitglieder schützen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 in der Feuerwehr waren. Der Streit entzündete sich an der Auslegung dieser Bestandsschutzregelung. Die Samtgemeinde war der Ansicht, dass der Bestandsschutz bei jedem Wohnortwechsel ab dem 1. Januar 2020 entfalle.

Dem folgte die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht. Sie stellte klar, dass die Regelung erst mit Inkrafttreten der neuen Feuerwehrsatzung am 1. November 2025 gelte.

Umzüge vor diesem Datum seien für den Bestandsschutz unbeachtlich. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; die Samtgemeinde kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.


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