Landkreis warnt: Hohe Zahl an Keuchhustenfällen

Keuchhusten gilt als Kinderkrankheit, tritt aber ebenso im Erwachsenenalter auf und kann in jeder Altersgruppe schwere Verläufe haben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) registriert derzeit eine hohe Zahl an Keuchhustenfällen. Auch im Landkreis Gifhorn gibt es bis dato in diesem Jahr bereits 56 gemeldete Fälle, im Jahr 2023 wurden dem Gesundheitsamt nur sechs Fälle gemeldet. Darüber informiert der Landkreis Gifhorn in einer Pressemeldung.



Im Jahr 2024 wurden in vier Wochen niedersachsenweit zwischen der 30. und der 33. Kalenderwoche 357 Fälle an das NLGA übermittelt. Auf Basis von Vergleichswerten aus den prä-pandemischen Jahren 2015 bis 2019 wären in diesem Zeitraum nur rund 100 Fälle zu erwarten gewesen.

Nicht nur Kinder betroffen


Im Landkreis Gifhorn sind 35 an Keuchhusten erkrankte Personen jünger als 18 Jahre, 21 Personen sind volljährig. Die aktuellen Fallzahlen machen deutlich: Keuchhusten gilt als Kinderkrankheit, tritt aber ebenso im Erwachsenenalter auf und kann in jeder Altersgruppe schwere Verläufe haben.

Keuchhusten wird durch Bakterien ausgelöst, die beim Husten, Niesen oder Sprechen über Tröpfchen leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Typisch ist ein langwieriger, trockener Husten, der anfallsweise auftreten und krampfartig sein kann. Die Hustenanfälle treten häufiger nachts als tagsüber auf und führen oft zu Erbrechen. Bei Neugeborenen und Säuglingen führt Keuchhusten nicht selten zu lebensgefährlichen Atemstillständen.

Quellen der Ansteckung


Besteht der Verdacht auf Keuchhusten, sollte vor einem Besuch die Arztpraxis informiert werden, damit das Praxispersonal Maßnahmen zum Schutz anderer Personen vor einer Ansteckung ergreifen kann. Im Landkreis Gifhorn sind die ermittelten Infektionsquellen unterschiedlich. Es wurden sowohl Ansteckungen aus dem Familienkreis als auch Ansteckungen in Gemeinschaftseinrichtungen ermittelt. Bisher kam es jedoch zu keinem nachgewiesenen Ausbruchsgeschehen in einer Gemeinschaftseinrichtung.

Eine Impfung wird bei Kindern im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen, Auffrischungsimpfungen sind außerdem im Vorschul- und Jugendalter vorgesehen. Eine Impfung am Anfang des letzten Schwangerschaftsdrittels schützt darüber hinaus Neugeborene während der ersten Lebenswochen, dies ist der sogenannte Nestschutz. Auch Kontaktpersonen von Säuglingen und Schwangeren sollten dringend eine Impfung in Erwägung ziehen.

Impfung muss aufgefrischt werden


Die Keuchhusten-Impfung schütze zuverlässig, der Schutz hält aber nicht ein Leben lang und daher wird auch für Erwachsene eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Impfung ist in der Regel gut verträglich und das wirksamste Mittel, um die Verbreitung zu stoppen. Das Gesundheitsamt rät daher, sich kinderärztlich beziehungsweise hausärztlich zu der Impfung gegen Keuchhusten beraten zu lassen.


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