Wolf im Landkreis Gifhorn mit Sender ausgestattet

Viele maßgebliche Daten zum Wolfsverhalten wie Wanderstrecken, Annäherungen an Nutztiere oder Menschen sollen so gesammelt werden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Niedersachsen. In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar wurde in der Gemeinde Ehra-Lessien im Landkreis Gifhorn ein Wolf mit einem kleinen Sender ausgestattet. Das bestätigt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Frank Schmädeke, Laura Hopmann und Dr. Marco Mohrmann. Dies sei die erste sogenannte Besenderung eines Wolfs seit 2015.



Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 24. Februar habe es sich um einen 40 Kilogramm schwerer Rüden gehandelt. Dieser sei durch das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gefangen und erfolgreich mit einem Sender versehen worden. Außerdem konnte eine Genetik-Probe genommen werden, diese wird zur Analyse an das Senckenberg Institut versendet. So soll die Identität des Wolfes eindeutig bestimmt werden.

Versachlichung der Debatte


„Das ist ein guter Erfolg für die Wolfsforschung, das Monitoring und die Versachlichung der Debatte über das Verhalten von Wölfen“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Jetzt können viele maßgebliche Daten zum Wolfsverhalten wie Wanderstrecken, Annäherungen an Nutztiere oder Menschen gesammelt werden, aus denen wir hoffentlich viel lernen und ableiten können. Ich danke dem NLWKN für die gelungene Besenderung.“ Der Satellitensender hatte zum Zeitpunkt der Pressemitteilung bereits 80 Positionen übermittelt, die belegen, wo sich das Tier aufhält und bewegt.

In den ersten zwei Wochen der Beobachtung des Rüden sendete das Halsband stündliche Meldungen zur Beobachtung des Tieres. Danach wurden die Intervalle der Informationsübertragung variiert, je nach Forschungsfrage. Die Möglichkeiten der Forschungsfragen sind vielfältig, je nachdem, welchen sozialen Status der Rüde aufweist oder in welcher Lebensphase er sich befindet. So können zum Beispiel die Wanderungsmuster und die Nutzung menschlicher Infrastruktur eines jungen Wolfes bei der Suche nach einem Territorium beobachtet werden oder die Raumnutzung eines territorialen Tieres.

Gezieltere Hilfe für Weidetierhalter


Die Besenderung sei artenschutzrechtlich nach Niedersächsischem Jagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz zugelassen. „Unser Ziel ist es, weitere Wölfe zu fangen und zu besendern, um das vorhandene Wissen über Wölfe und damit auch den Herdenschutz in Niedersachsen zu verbessern“, so Umweltminister Meyer. „Denn wenn wir mehr wissen über die Wölfe und ihre Gewohnheiten, kann hoffentlich den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern noch gezielter geholfen und der Herdenschutz optimiert werden. Auch die Entnahme von problematischen Wölfen lässt sich durch Besenderung objektiver begründen und notfalls auch vollziehen.“

Auf Anfrage der CDU-Abgeordneten teilt das Ministerium nun außerdem mit, dass die zuständige Jagdbehörde benachrichtigt worden sei. Auch das benötigte Einverständnis der Jagdausübungsberechtigten zu der Maßnahme wurde vor Beginn eingeholt. Eine vorherige öffentliche Bekanntmachung sei dagegen nicht nötig.


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