Gifhorn. Beim Amtsgericht Gifhorn stehen in den kommenden Wochen vier Termine auf dem Programm, an denen Häuser und andere Immobilien zwangsversteigert werden. Diese Termine sind öffentlich – jeder Teilnehmer kann also mitbieten. Die Zwangsversteigerungen finden im Amtsgericht (Am Schloßgarten 4) statt.
Ein Termin ist etwas für ganz Kurzentschlossene: Am morgigen Freitag, 24. April, geht es im Sitzungssaal 120 um 9 Uhr um ein Wohn- und Lagergebäude mit Scheune und Fahrzeug-/Gerätehalle in Vordorf. Die bewohnte Immobilie – Baujahr 1844 – in der Hauptstraße hat einen Verkehrswert von 200.000 Euro, heißt es in der öffentlich einsehbaren Beschreibung. Das Grundstück umfasst insgesamt etwa 1.959 Quadratmeter.
Der Zustand des Hauptgebäudes sei sanierungsbedürftig. Im Gutachten heißt es zum Beispiel: "Teile des östlichen Anbaus sind bereits teilweise eingestürzt oder akut einsturzgefährdet. Insgesamt weisen sämtliche Bauteile wie Dach, Fassaden und Fenster einen extremen Unterhaltungs- und Sanierungsstau auf.
Einfamilienhaus in Schönewörde
Weiter geht es dann am 8. Mai im Sitzungssaal 120. Ab 10 Uhr steht die Zwangsversteigerung eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage in Schönewörde auf der Tagesordnung. In der Objektbeschreibung heißt es: "Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Vorderhaus), einem Wohnhausanbau (Hinterhaus) sowie einem Garagengebäude."
Das 1920 erbaute und derzeit bewohnte Haus in der Lindenstraße verfügt über eine Wohnfläche von 225,6 Quadratmetern. Der Verkehrswert wird mit 136.000 Euro angegeben. In der Beschreibung wird angemerkt, dass bei einem früheren Termin der Zuschlag bei dieser Immobilie versagt worden war. Grund war eine gesetzliche Regelung. "In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt", heißt es dort weiter.
Der Zustand der Immobilie wird als ungepflegt und als vernachlässigt beschrieben.
Wohnhaus in Vordorf wird zwangsversteigert
Am 21. Mai um 13.30 Uhr steht im Sitzungssaal 118 die Zwangsversteigerung eines Wohnhauses (Baujahr: um 1900) mit Nebengebäuden und unbebautem Grundstück in Vordorf an. Der Verkehrswert beläuft sich auf 185.600 Euro und setzt sich aus 1.600 Euro für das unbebaute Grundstück und 184.000 Euro für das Wohnhaus zusammen.
Die Wohnfläche beträgt 215 Quadratmeter. Das Haus wird eigengenutzt. Im Gutachten heißt es: "Das Gebäude weist extreme Mängel sowie einen erheblichen Unterhaltungsstau auf: Sämtliche Bauteile (Dach, Fassade, Fenster, Innenausbau, Sanitär, Heizungs-, Elektroinstallation und Oberflächen) sind stark überaltert und durchgängig sanierungsbedürftig. Auch der äußere Zustand wird als sehr schlecht beschrieben. Ein Energieausweis liegt nicht vor."
Ein Mehrfamilienhaus und Wohn-/ Geschäftshaus in Leiferde
Am Donnerstag, 28. Mai, um 13:30 Uhr geht es dann in Saal/Raum 118 in einer Zwangsversteigerung gleich um zwei Immobilien – darunter ein fast brandneues Prunkstück in Leiferde: ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten sowie ein Wohn- und Bürogebäude mit zwei Wohneinheiten, einer Büroeinheit und einem massiven Lagerschuppen. Die Wohnungen in beiden Häusern seien teilweise vermietet, teilweise leerstehend. Der Verkehrswert wird mit 1.270.000 Euro beziffert.
Das Mehrfamilienhaus in der Hauptstraße wurde 2019/2020 erbaut, besitzt drei Geschosse und insgesamt sechs Wohnungen. Die Gesamtwohnfläche beträgt etwa 602 Quadratmeter. Allerdings steht im Exposé zum Zustand: "Es bestehen diverse Baumängel, insbesondere an Fenster- und Türanlagen, die umfassende Instandsetzungen erforderlich machen."
Das Wohn- und Bürogebäude in der Straße Twegte wurde ursprünglich vor 1900 erbaut, das fiktive Baujahr nach Modernisierung werde aber mit 1973 angenommen. Teilweise ist noch historisches Fachwerk enthalten.
Auch bei dieser Sache sei der Zuschlag bei einem früheren Termin versagt worden. Daher heißt es in der amtlichen Bekanntmachung: "In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt."

